Hello,
Nur so viel: eine GbR besteht sogar dann, wenn Du Dich mit jemandem zu einer einmaligen Fahrgemeinschaft zusammenschliesst. Sie gilt als gegruendet, sobald sich zwei oder mehr Partner zusammentun, selbst wenn sie unterschiedlichen Taetigkeiten nachgehen. Ein Gesellschaftervertrag ist dazu nicht notwendig, aber durchaus empfehlenswert.
Durch passenden Vertrag und entsprechendes Verhalten kann man auch die Gesamtschuldnerische Haftung (teilweise) ausschließen, nämlich dann, wenn der Andere Mist gebaut hat und der externe Geschäftspartner das hätte ahnen können, also nicht gutgläubig den Vertrag mit der Gesellschaft sondern eben nur mit der Einzelperson abgeschlossen hat.
Aber dazu kann ein Anwalt (oder auch ein Notar) sicher bessere Auskunft geben.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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Nur selber lernen macht schlau