Hallo.
Durch passenden Vertrag und entsprechendes Verhalten kann man auch die Gesamtschuldnerische Haftung (teilweise) ausschließen, nämlich dann, wenn der Andere Mist gebaut hat und der externe Geschäftspartner das hätte ahnen können, also nicht gutgläubig den Vertrag mit der Gesellschaft sondern eben nur mit der Einzelperson abgeschlossen hat.
Das Suchwort lautet "Innengesellschaft".
MfG, at