Hallo Tom.
Durch passenden Vertrag und entsprechendes Verhalten kann man auch die Gesamtschuldnerische Haftung (teilweise) ausschließen
Du meinst sicher die GbRmbH, die hat der BGH schon vor ein paar Jahren gekippt, wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht täuscht.
Freundschaft!
Siechfred