Hallo Tom.
Wenn ich als Dritter also jetzt ein Geschäft "mit der GbR" abschließe und habe mir vorher nicht deren Gesellschaftsvertrag besorgt, dann weiß ich ja gar nicht, ob ich das jetzt mit der GbR abgeschlossen ahbe oder mit einem nicht vertretungsberechtigeten evtl. betrügerisch veranlagten Einzelmenschen, der zwar Mitgesellschafter der GbR ist, aber nicht in deren Auftrag gehandelt hat.
Folgende interessante und umfassende Abhandlung habe ich bei der Uni Hamburg gefunden:
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/gesellschaftsrecht/bgb-g.htm
Freundschaft!
Siechfred