Hello,
Folgende interessante und umfassende Abhandlung habe ich bei der Uni Hamburg gefunden:
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/gesellschaftsrecht/bgb-g.htm
Jetzt habe ich Vokabelschwierigkeiten:
"Diese Akzessorietätslehre soll ebenfalls für deliktische Verbindlichkeiten gelten"
Könntest Du bitte die beiden Fachbegriffe erläutern?
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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