Hallo Tom.
Akzessorietätslehre
Soweit ich mich erinnern kann (ist schon eine Weile her), gab es früher mal die Doppelverpflichtungslehre, die besagte, dass durch ein Rechtsgeschäft nicht die Gesellschaft an sich, sondern die einzelnen Gesellschafter verpflichtet wurden. Demzufolge waren Gläubiger und Schuldner stets die Gesellschafter. Doppelverpflichtung deswegen, weil der vertretungsbefugte Gesellschafter zum einen sich selber und zum anderen seine Mitgesellschafter verpflichtet hat.
Die Akzessorietätslehre besagt IIRC genau das Gegenteil, nämlich dass nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die Gesellschaft verpflichtet wird. Schließt also ein vetretungsberechtigter Gesellschafter einen Vertrag, so wird die Gesellschaft verpflichtet und zugleich Schuldner. Die einzelnen Gesellschafter haften gegenüber dem Gläubiger.
deliktische Verbindlichkeiten
Das sind - wieder soweit ich mich erinnern kann - Verbindlichkeiten aus Ansprüchen, die aus Handlungen herrühren, die einen Schaden verursacht haben. Aber vielleicht kommt Thoralf ja noch vorbei, der weiß es sicher besser und genauer :-)
Freundschaft!
Siechfred