Ich stimme Dir voll und ganz zu, dass es sich um eine GbR handeln kann, wenn ein entsprechender Geschäftsumfang nicht erreicht wird. Das ergibt sich wirklich aus dem Gesetz. Andererseits gibt es - das wolltest Du aber wohl auch nicht behauptetn - keine Grenze, etwa bei 100 TEUR. Es entscheidet der Gesamteindruck. Da der Fragesteller seine Firma wohl nur "nach Feierabend" betreibt, kann es auch gut sein, dass hier noch kein Handelsgewerbe im Sinne des HGB vorliegt.
Weiter oben geht es aber um die Frage, ob ich die Wahl zwischen einer GbR und einer OHG habe. Dort habe ich ausgeführt, dass es eine solche Wahl nur gibt, wenn ich kein Handelsgewerbe betreibe, also nur in kleinem Umfang tätig bin. Dann entscheidet tatsächlich die Eintragung (konstitutiv). Erfüllt die Tätigkeit der Gesellschaft die eines Handelsgewerbes, handelt es sich automatisch um eine OHG. Die Eintragung ist nur noch deklaratorisch. TomIRL ist damit irgendwie nicht einverstanden.