Hallo Axel.
Andererseits gibt es - das wolltest Du aber wohl auch nicht behauptetn - keine Grenze, etwa bei 100 TEUR. Es entscheidet der Gesamteindruck.
Jepp, das sollte die Grundaussage meines Postings sein :-)
Weiter oben geht es aber um die Frage, ob ich die Wahl zwischen einer GbR und einer OHG habe. Dort habe ich ausgeführt, dass es eine solche Wahl nur gibt, wenn ich kein Handelsgewerbe betreibe, also nur in kleinem Umfang tätig bin. Dann entscheidet tatsächlich die Eintragung (konstitutiv). Erfüllt die Tätigkeit der Gesellschaft die eines Handelsgewerbes, handelt es sich automatisch um eine OHG. Die Eintragung ist nur noch deklaratorisch.
Ja, es sollte nur noch mal klargestellt werden, dass ein Handelsgewerbe auch den in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern muss und insbesondere, was sich hinter diesem Wortkonglomerat verbirgt. Das war nach meinem Empfinden noch nicht so deutlich rübergekommen.
TomIRL ist damit irgendwie nicht einverstanden.
Er lässt sich sicher gern eines Besseren belehren. Und die von dir eingangs in [pref:t=82601&m=481615] getroffene (und später korrigierte) Aussage war nunmal schlicht falsch.
Freundschaft!
Siechfred