Hallo Tom.
Das klärt aber immer noch nicht die Frage, wodurch ein Außenstehender erkennen kann, ob ein Rechtsgeschäft mit einem Einzelmenschen, der zufällig Gesellschafter oder sogar Geschäftsführer der oHG (GbR) ist, mit einem Gesellschafter der oHG, der aber gar nicht Geschäftsführer ist, oder mit dem Geschäftsführer im Auftrag der Ges. und somit mit der Gesellschaft abgeschlossen wurde.
Das fällt in den Verantwortungsbereich des Außenstehenden, wie er sich die tatsächliche Vertretungsvollmacht beweisen lässt.
Wann muss sich die Gesellschaft also ein Delikt anrechnen lassen?
Drei Fälle sind mir bekannt:
a) Duldungsvollmacht: die GbR hat es gewusst und geduldet, dass sie von einem Nichtberechtigten vertreten wurde
b) Anscheinsvollmacht: die GbR wusste zwar nichts davon, hätte aber bei pflichtgemäßem Handeln erkennen müssen, dass da ein Nichtberechtigter im Spiel ist
c) Die Gesellschafter stimmen dem Geschäft nachträglich zu (formfrei, auch durch schlüssiges Handeln möglich, z.B. wenn ein Kaufpreis bezahlt wird).
Ist keiner der drei Fälle gegeben, hast du als Außenstehender Pech gehabt, was Ansprüche gegen die GbR betrifft. Du kannst dann nur versuchen, dich an dem falschen Fuffziger (dem vermeintlichen Vertreter) schadlos zu halten.
Freundschaft!
Siechfred