Nur noch einmal zur Klarstellung, vielleicht haben wir uns missverstanden:
Man muss unterscheiden:
- Zurechnung einer Willenserklärung (um etwa einen Vertrag zu schließen, etc.). Das läuft über die Regelungen der Vertretungsmacht, also bei der GbR über § 714 BGB.
- Zurechnung einer deliktischen Handlung (Gesellschafter haut Verhandlungspartner eine runter, zerkratzt sein Auto...)
Das funktioniert über § 31 BGB, und zwar mittlerweile wohl bei OHG und GbR.