Hallo Axel.
Man muss unterscheiden:
- Zurechnung einer Willenserklärung (um etwa einen Vertrag zu schließen, etc.). Das läuft über die Regelungen der Vertretungsmacht, also bei der GbR über § 714 BGB.
Ergänzend § 166 BGB (da stehen auch die drei von mir genannten Fälle drin). Ich denke, dass Tom das gemeint hat.
- Zurechnung einer deliktischen Handlung (Gesellschafter haut Verhandlungspartner eine runter, zerkratzt sein Auto...) Das funktioniert über § 31 BGB, und zwar mittlerweile wohl bei OHG und GbR.
Jo, jetzt sollte es hinreichend aufgedröselt sein. Btw, in welchen Geschäftskreisen verkehrst du denn?
;-))
Freundschaft!
Siechfred