Hallo at.
- einzelne (z.B der Komplementär) einzelvertretungsberechtigt ?
Komplementäre gibt es ausschließlich bei der Kommanditgesellschaft, wo sie auch nicht vertretungsberechtigt sind; weder einzeln, noch gemeinschaftlich.
Ähm, hast du da nicht vielleicht den Komplementär mit dem Kommanditisten verwechselt?
Freundschaft!
Siechfred
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Punk will never die: http://www.siechfreds-welt.de/badreligion.shtml
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