Hallo.
Ähm, hast du da nicht vielleicht den Komplementär mit dem Kommanditisten verwechselt?
Ja, danke, entschuldige bitte den gedanklichen Dreher. Komplementäre sind bei einer Kommanditgesellschaft -- nur dort kommen sie in freier Wildbahn vor -- natürlich einzelvertretungsberechtigt. Gleiches gilt für Kommanditisten nur, wenn sie gleichzeitig Prokura besitzen.
MfG, at