Hello,
Folgende interessante und umfassende Abhandlung habe ich bei der Uni Hamburg gefunden:
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/gesellschaftsrecht/bgb-g.htm
Zur Vertretungsbefugnis sagt das auch noch nichts aus (oder habe ich es überlesen?) und da immer von "Geschäftsführer" die Rede ist, muss ich als Außenstehender eben doch einen Gesellschaftsvertrag einfordern, wenn ich mit der GbR Geschäfter machen will und nicht mit einem Einzelmenschen, der zufällig "deliktisch" handelt.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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