Hello Siechfred,
Durch passenden Vertrag und entsprechendes Verhalten kann man auch die Gesamtschuldnerische Haftung (teilweise) ausschließen
Du meinst sicher die GbRmbH, die hat der BGH schon vor ein paar Jahren gekippt, wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht täuscht.
Nein, das meinte ich nicht. Ich meinte die passende Vertretungsberechtigung. Die GbR haftet ja nur dann für Forderungen aus Verträgen (und dann eben gesamtschuldnerisch), wenn der Vertrag tatsächlich mit der GbR zustande gekommen ist und nicht nur mit einem ihrer Gesellschafter.
Da werde ich aber jetzt nochmal googlen zu "gestzlicher Vertreter GbR". mal sehen, was dabei heraus kommt.
BTW: schreibbt man "heraus kommt" jetzt eigentlich auseinander, oder nicht?
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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