Moin!
Ich könnte mich täuschen, aber bin ich nicht schon eine GbR wenn ich einen Gewerbeschein habe?
Er täuscht sich nicht.
Dann führst Du ein Einzelunternehmen und bist ein Einzelunternehmer.
Was eine GBR ( Gesellschaft Bürgelichen Rechts ) ist. Weil wo steht geschrieben das mehr als einen geben muss??
Da bin ich entschieden anderer Ansicht. Eine Gesellschaft erfordert zwingend mindestens zwei Gesellschafter. Andernfalls würde man keinen Gesellschaftsvertrag mit einem anderen Gesellschafter schließen können.
Das BGB spricht von "den Gesellschaftern" - der Plural deutet zwingend auf "mehr als einer" hin. Vgl. http://dejure.org/gesetze/BGB/705.html
Ein Einzelunternehmer ist keine GbR. Ein Einzelunternehmer ist Einzelunternehmer.
Achtung die GBR mit Haftungsbeschränkung muss zwingend als BGB Ges mbH
gekennzeichnet werden und es bedarf bei jeder Vertragschliessung eines individuellen Haftungsausschlusses.
Wenn Siechfred Recht hat, gibts derartige Konstrukte nicht. Wer eine GbR als Gesellschafter gründet, ist grundsätzlich voll haftbar für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Haftungsbegrenzungen können vielleicht im Innenverhältnis der Gesellschafter vereinbart werden, was bedeutet, dass nach außen zwar jeder Gesellschafter allein für alle Verbindlichkeiten in die Haftung genommen werden kann, er sich bei den anderen Gesellschaftern entsprechende Forderungen aber zurückholen kann - natürlich nur, sofern was zu holen ist.
Haftungsbegrenzungen gegenüber Vertragspartnern der Gesellschaft müssen individuell verabredet werden und können nicht per AGB vereinbart sein. Vgl. http://www.tammtamm.de/urtges.htm.
- Sven Rautenberg