Hallo Sven
Achtung die GBR mit Haftungsbeschränkung muss zwingend als BGB Ges mbH
gekennzeichnet werden und es bedarf bei jeder Vertragschliessung eines individuellen Haftungsausschlusses.
mein text
Haftungsbegrenzungen gegenüber Vertragspartnern der Gesellschaft müssen individuell verabredet werden und können nicht per AGB vereinbart sein. Vgl. http://www.tammtamm.de/urtges.htm.
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Dein text ( welches davon ist nun die Niete?)*grübels*
Ein Einzelunternehmer ist keine GbR. Ein Einzelunternehmer ist Einzelunternehmer.
Dumm nur das auch dieser Einzelne dem BGB unterliegt und somit nicht im Rechtsfreien Raum schwebt* ergo doch eine GBR ist. Nur so als Denkanstoss*die Firma Trigema ist ein Einzelunternehmer* also doch keine Firma oder doch oder nicht oder doch??
mfg
Das Schmunzelmonster