Hello Tom,
nochmal zum Thema Vertretungsberechtigung und Haftung:
aus dem Kommentar (!) entnehme ich jetzt, dass die Gesellschaft nicht rechtsfähig ist. Da impliziere ich, dass sie dann auch keinen Rechtsvertreter haben kann. (Was sagt das Gesetz dazu?) Also kommen Verträge mit der GbR nur dann zustande, wenn jeder Gesellschafter auch unterschreibt. Wenn einer nicht mitmacht, haben die verbleibenden anderen quasi gerade eben on the Fly durch konkludentes Verhalten eine neue GbR gegründet.
Das der übliche Rechtsbrauch (insbesondere bei kleineren Rechtsgeschäften) da ein anderer ist, ist mir auch klar. Wie und wo nun die Grenzen zu ziehen sind, das würde mich interessieren.
Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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