Moin!
Achtung die GBR mit Haftungsbeschränkung muss zwingend als BGB Ges mbH
gekennzeichnet werden und es bedarf bei jeder Vertragschliessung eines individuellen Haftungsausschlusses.
Dein text ( welches davon ist nun die Niete?)*grübels*
Es gibt keine GbR mbH. Das ist die Niete. Eine derartige Firmenkennzeichnung gibts nicht.
Ein Einzelunternehmer ist keine GbR. Ein Einzelunternehmer ist Einzelunternehmer.
Dumm nur das auch dieser Einzelne dem BGB unterliegt und somit nicht im Rechtsfreien Raum schwebt* ergo doch eine GBR ist.
Ein Einzelunternehmer ist keine GESELLSCHAFT. Denn ultimatives Kennzeichen einer Gesellschaft ist, dass sie aus mindestens ZWEI Personen besteht. Wo immer sich zwei oder mehr Personen zur Erlangung eines Ergebnisses zusammentun, entsteht eine Gesellschaft. Davin abgegrenzt ist der Fall, dass das Ergebnis nur von einer Person erlangt wird. Ist diese Person eine natürliche, handelt es sich um einen einzelnen Unternehmer, nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Nur so als Denkanstoss*die Firma Trigema ist ein Einzelunternehmer* also doch keine Firma oder doch oder nicht oder doch??
Unter "www.trigema.de" sagt mir das Impressum: "TRIGEMA GmbH & Co.KG"
Das bedeutet, wir haben es hier mit einer Kommanditgesellschaft (eine der möglichen Gesellschaftsformen) zu tun, deren Komplementär eine GmbH (eine weitere mögliche Gesellschaftsform ist). Das sind schon ZWEI Gesellschaften. Man kann also wirklich nicht behaupten, dass erstens Trigema KEINE Gesellschaft ist, und dass zweitens Trigema ein von einem Einzelunternehmer persönlich unbegrenzt haftend geführtes Unternehmen ist.
- Sven Rautenberg