Tach
»» Achtung die GBR mit Haftungsbeschränkung muss zwingend als BGB
»» Ges. mbH
»» gekennzeichnet werden und es bedarf bei jeder Vertragschliessung
»» eines individuellen Haftungsausschlusses.
Es gibt keine GbR mbH. Das ist die Niete. Eine derartige
Firmenkennzeichnung gibts nicht.
Das hab ich auch nicht gesagt. Die Bezeichnung lautet BGB Ges. mbh ( siehe oben). Der teil BGB Ges. ist wie GBR zu lesen.
schau mal bei google :-)
http://www.google.de/search?q=BGB+Ges.+mbh&ie=UTF-8&hl=de&btnG=Google-Suche&meta=cr%3DcountryDE
z.B. Firma Bavaria Saat BGB Ges.mbH ist dort zu finden.
»» Ein Einzelunternehmer ist keine GbR. Ein Einzelunternehmer ist
»»Einzelunternehmer.
Hierzu nur soviel:
BGB Buch 1 § 14 Unternehmer
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Den Begriff Einzelunternehmer kennt das Gesetz nicht.
Ein Einzelunternehmer ist keine GESELLSCHAFT. Denn ultimatives Kennzeichen einer Gesellschaft ist, dass sie aus mindestens ZWEI Personen besteht. Wo immer sich zwei oder mehr Personen zur Erlangung eines Ergebnisses zusammentun, entsteht eine Gesellschaft. Davin abgegrenzt ist der Fall, dass das Ergebnis nur von einer Person erlangt wird. Ist diese Person eine natürliche, handelt es sich um einen einzelnen Unternehmer, nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Das Gesetz nennt keine Zahl (siehe oben).
mfg
Das Schunzelmonster
PS.: Ich schliesse mich hiermit der Aussage eine renomierten Unternehmensberaters an der da sagt *Zitat* " Bei solcherlei Anfragen sind von nicht Spetzialisten über 80% der Aussagen falsch "