anonym: Impressum: Anschrift trotz persönlicher Gefährdung Pflicht?

Sehr geehrte Damen und Herren,

für eine politische Organisation wurde eine Webseite erstellt. Nach einer eingehenden Internetrecherche zum Thema Impressum hat es sich herausgestellt, dass in diesem Falle das Impressum den Namen der juristischen Person und ihre vollständige Anschrift enthalten muss. Die juristische Person ist die Organisation. Die Organisation, um die es sich handelt, ist klein und kann sich keine Räumlichkeiten mieten, sodass sie nicht über eine Anschrift verfügt. Die Adresse einer Privatperon anzugeben ist jedoch gefährlich, da stets eine latente Gefahr vor Übergriffen von Rechts besteht.

Derzeit enthält das Impressum den Namen der Organisation, die Email-Adresse und das Postfach. So fern ich weiß, sind diese Angaben nicht ausreichend. Gibt es womöglich eine Klausel im Gesetz, die es in unserem Fall doch gestattet?

Und wo wir schon beim Recht sind, habe ich gleich noch weitere Fragen:

Meines wissens ist der Vermerk über den Beschluß vom Hamburger Landgericht, den man auf vielen Webseiten findet, rechtsungültig. Stimmt das? Sollte man ihn trotzdem zur Sicherheit anbringen?

Zur Gestaltung der Seite wurden Bilder verwendet, die anderen Seiten "entliehen" sind, jedoch so stark verändert, dass sie fast nichts mehr mit den ursprünglichen Grafiken gemein haben. Z. B. wurden von einer Abbildung nur die Konturen genommen (vermittels Filter), nachgezeichnet, verzerrt und als Teilstück in eine andere Grafik eingefügt. Ist das eine Urheberrechtsverletzung. Sollte man ein Verweis auf die ursprüngliche Grafik setzen?

Wir wollen Berichte von unseren Aktivitiäten veröffentlichen, in denen auch Bilder vorkommen. Welche Bilder dürfen wir ins Netz setzen, für welche brauchen wir die Zustimmung der abgelichteten Personen? Wenn wir z. B. unseren Infostand fotografieren, dann können wir doch nicht vermeiden, dass im Hintergrund Menschen zu sehen sind. Oder wenn es sich um Demonstrationen oder Gegendemonstrationen handelt, dann können noch weniger auf Menschen verzichten.

Nur zur Sicherstellung: Die besagte politische Organisation ist nicht die jenige, die aus verwirrten Leuten mit ungewaschenen Haaren besteht, die es sich in den Kopf gesetzt haben, mit flotten Sprüchen, viel Geschrei und dämlichen Aktionen jede friedliche Demonstration zu versauen!

Mit freundlichen Grüßen

  1. Hi,

    Derzeit enthält das Impressum den Namen der Organisation, die Email-Adresse und das Postfach. So fern ich weiß, sind diese Angaben nicht ausreichend. Gibt es womöglich eine Klausel im Gesetz, die es in unserem Fall doch gestattet?

    vielleicht ist sowas interessant: http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=16596?

    Gruß,
    CurtB

    1. Hallo Curt

      Vielen Dank für den Link. Ich habe schon einige Anläufe nehmen müssen, um dieses Juristendeutsch zu entziffern. Über die wesentliche Passage stolpere ich aber immer noch:

      "... wenn [...] der Zustellungsempfänger und dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet werden, dass von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen."

      Was heist da nun? Heist das, dass die Arbeitsstelle (konkret Krankenhaus) im Urteil der Post mit dem Postfach in meinem Falle entspricht und der Name des Arztes dem Namen der pol. Org.? Oder heist es, dass das Postfach unter Umständen ausreichend ist, wenn ich zusätzlich zu dem Namen der pol. Org. (=Arbeitsstelle) den Namen der für die Inhalte verantwortlichen Person (=Arzt) angebe?

      Bei der letzteren Variante entsteht aber ein neues Problem: Das Kollektiv, das sich um die Artikel kümmert, arbeitet so, dass jeder Autor das schreiben darf, was er will. Danach erfolgt eine Abstimmung, ob der Text auf die Seite gesetzt wir oder nicht, und bei Zustimmung wird der Text an die Person gegeben, die sich um den Technischen Teil kümmert (das bin ich) und ihn auch ins Netz stellt. So etwas wie einen Chefredakteur gibt es also nicht. Oder reicht es, wenn wir nur den Namen einer Kontaktperson angeben?

      Mit freundlichen Grüßen

      1. Hi nochmal,

        soweit ich das mitgekriegt habe dürfte ein Postfach keine ladungsfähige Anschrift sein. Ob deine Adresse auf deiner Arbeitsstelle ausreichen könnte, da wirst du wahrscheinlich einen RA konsultieren müssen, um solche Punkte wirklich abzuklären. Auch ob aus dem Link überhaupt Umkehrschlüsse gezogen werden können.

        Beim Chefredakteur ist es wohl so dass der tatsächlich Verantwortung trägt. Eine reine Kontaktperson dürfte vermutlich nicht ausreichend sein. Es wäre also eher die Frage ob ein verantwortlicher Chefredakteur, welcher täglich in der Redaktion persönlich Post annehmen kann, die Möglichkeit hätte seine Redaktionsadresse einzusetzen um seine Privatspähre zu schützen oder so; auch das ist wahrscheinlich eine Frage für den RA.

        Gruß,
        CurtB

  2. Hallo,

    Zum eigentlichen Problem kann ich ledier nichts beitragen. Zu den anderen Punkten:

    Meines wissens ist der Vermerk über den Beschluß vom Hamburger Landgericht, den man auf vielen Webseiten findet, rechtsungültig. Stimmt das? Sollte man ihn trotzdem zur Sicherheit anbringen?

    Nein, er ist kontraproduktiv; das Urteil besagt genau das Gegenteil von dem, was behauptet wird. Der Antragsgegner hatte damals einen Disclaimer eingebaut (und sich von Links distanziert), dann jedoch absichtlich bestimmte den Antragsteller beleidigende Links auf seine Webseite getan. Das Gericht hat dem Antragsteller Recht gegeben, weil es zum einen solche Distanzierungen für Unwirksam erklärt hat und zum anderen in dieser Distanzierung sogar Unrechtsbewußtsein erkannt hat, was sich auf den Antragsgegner noch nachteiliger auswirkte.

    Zusammengefasst: Wer Links setzt, ist auch für diese Verantwortlich. Allerdings ist man nicht verpflichtet ständig zu kontrollieren, ob sich der Inhalt geändert hat (zumindest war die bisherige Rechtssprechung so) - sobald man jedoch Kenntnis von einer Rechtsverletzung hat, muss man den Link so bald wie zumutbar möglich entfernen, sonst wird man durch sein Nichtstun dafür verantwortlich.

    Zur Gestaltung der Seite wurden Bilder verwendet, die anderen Seiten "entliehen" sind, jedoch so stark verändert, dass sie fast nichts mehr mit den ursprünglichen Grafiken gemein haben. Z. B. wurden von einer Abbildung nur die Konturen genommen (vermittels Filter), nachgezeichnet, verzerrt und als Teilstück in eine andere Grafik eingefügt. Ist das eine Urheberrechtsverletzung. Sollte man ein Verweis auf die ursprüngliche Grafik setzen?

    Schwierige Frage. Grundsätzlich: Urheberrecht heißt, dass ein Künstler (Autor, Programmierer, etc.) bestimmen kann, was mit seinen Werken geschieht. Wenn der Künstler nicht will, dass seine Werke weiterverwendet werden, dann kann er das tun (in bestimmten Grenzen, die hier jedoch nicht von Bedeutung sind). Das heißt: Wenn Urheberrecht verletzt wurde, hilft auch ein Verweis nichts.

    Es stellen sich hierbei 2 Fragen: 1) Ist es eventuell ein Bild, das man mehr oder weniger frei verwenden darf (viele Bilder in der Wikipedia bspw.) - dann ist das Bearbeiten erlaubt, je nach Wunsch des Künstlers muss man jedoch dann u.U. auf das ursprüngliche Bild verweisen (oder auch nicht). Wenn nichts dabei steht, ist davon auszugehen, dass mit dem Bild gar nichts gemacht werden darf. 2) Ist das Bild so stark verändert, dass man das Bild auch hätte so erstellen können ohne die Vorlage (d.h. die Vorlage ist absolut nicht mehr erkennbar), dann ist das eine eigenständige Schöpfung und somit wird das Urheberrecht des ursprünglichen Künstlers nicht tangiert. Allerdings: Ich wäre da _sehr_ vorsichtig, da ich nicht weiß, wie so etwas ausgelegt werden könnte.

    Im Zweifel dürfte der gangbarste Weg sein, dem ursprünglichen Künstler (besser: Rechteinhaber, der Künstler muss ja nicht unbedingt die Verwertungsrechte an seinem Bild haben) eine Mail oder einen Brief zu schicken und um Erlaubnis zu bitten. Sofern diese Erlaubnis nicht erteilt wird, darf die bearbeitete Version nicht verwendet werden.

    Wir wollen Berichte von unseren Aktivitiäten veröffentlichen, in denen auch Bilder vorkommen. Welche Bilder dürfen wir ins Netz setzen, für welche brauchen wir die Zustimmung der abgelichteten Personen? Wenn wir z. B. unseren Infostand fotografieren, dann können wir doch nicht vermeiden, dass im Hintergrund Menschen zu sehen sind. Oder wenn es sich um Demonstrationen oder Gegendemonstrationen handelt, dann können noch weniger auf Menschen verzichten.

    Grundsätzlich: Wenn eine Person auf dem sog. »Lichtbild« eindeutig erkennbar ist, dann braucht man nach dem sog. Kunsturheberrechtsgesetz ihr Einverständnis. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Zum einen: Wenn sehr, sehr viele Menschen abgebildet werden und die Menschenmassen das eigentliche Motiv sind (und nicht die einzelnen Menschen), dann braucht man die Erlaubnis nicht. Ferner: Wenn in der Öffentlichkeit bestimmte Ereignisse dokumentiert werden, dann braucht man die Erlaubnis auch nicht immer (sobald die Privatsphäre einer Person betroffen ist, sieht das ganze wieder anders  aus) - ich würde in dem Punkt allerdings einen Anwalt fragen, wo da genau die Grenze ist (und mit diesem mögliche Szenarien durchsprechen, was für mögliche Bilder in welchen Situationen entstehen können).

    Viele Grüße,
    Christian

  3. Hallo,

    nur zur Info: Wenn deine Gruppierung eine eigene Domain hat, ist in vielen Fällen mehr über dich gespeichert, als dir lieb ist. Schau mal für eine de.-Domain bei http://www.denic.de nach, was da alles zu finden ist. Für weitere TLDs kannst du z.B. http://www.domaininformation.de/ versuchen.

    Gruß, Jürgen

  4. Hi anonym,

    Die Organisation, um die es sich handelt, ist klein und kann sich keine Räumlichkeiten mieten, sodass sie nicht über eine Anschrift verfügt. Die Adresse einer Privatperon anzugeben ist jedoch gefährlich, da stets eine latente Gefahr vor Übergriffen von Rechts besteht.

    Es ist aber generell schwierig, anonym Politik zu machen. Wenn das Projekt halbwegs Sinn macht, sollte sich aber eine Möglichkeit finden, eine Adresse anzugeben, die nicht gefährdet ist, etwa die eines Rechtsanwalts oder einer Organisation.

    Meines wissens ist der Vermerk über den Beschluß vom Hamburger Landgericht, den man auf vielen Webseiten findet, rechtsungültig. Stimmt das? Sollte man ihn trotzdem zur Sicherheit anbringen?

    Lass den Quatsch weg.

    Zur Gestaltung der Seite wurden Bilder verwendet, die anderen Seiten "entliehen" sind

    Das ist prinzipiell nicht in Ordnung.

    Welche Bilder dürfen wir ins Netz setzen, für welche brauchen wir die Zustimmung der abgelichteten Personen?

    Da ihr keine Zeitung seid, von allen.

    Wenn wir z. B. unseren Infostand fotografieren, dann können wir doch nicht vermeiden, dass im Hintergrund Menschen zu sehen sind. Oder wenn es sich um Demonstrationen oder Gegendemonstrationen handelt, dann können noch weniger auf Menschen verzichten.

    Wer an einer Demonstration teilnimmt, gibt euch damit doch nicht automatisch die Erlaubnis, dauerhaft auf den Seiten eurer Organisation abgebildet zu werden, oder? Ein Foto vom Infostand kann man bearbeiten.

    Nur zur Sicherstellung: Die besagte politische Organisation ist nicht die jenige, die aus verwirrten Leuten mit ungewaschenen Haaren besteht, die es sich in den Kopf gesetzt haben, mit flotten Sprüchen, viel Geschrei und dämlichen Aktionen jede friedliche Demonstration zu versauen!

    Gott sei Dank! Welches Shampoo benutzt ihr? Verwendet ihr Gel oder Festiger. Färbt ihr euch die Haare oder rasiert Teile der Kopfbehaarung aus?

    Viele Grüße
    Mathias Bigge

    1. Hi,

      Welche Bilder dürfen wir ins Netz setzen, für welche brauchen wir die Zustimmung der abgelichteten Personen?
      Da ihr keine Zeitung seid, von allen.

      Nein. Von Personen der Zeitgeschichte braucht man keine Genehmigung - egal ob Zeitung oder nicht. Und ist es keine PdZ, dann braucht auch eine Zeitung die Genehmigung.

      Wer an einer Demonstration teilnimmt, gibt euch damit doch nicht automatisch die Erlaubnis, dauerhaft auf den Seiten eurer Organisation abgebildet zu werden, oder?

      Wenn die Demo als solche das Motiv ist, also der Mensch nur einer in der Masse ist, dann braucht man für die Veröffentlichung IMHO keine Erlaubnis. Anders sieht es aus, wenn man einzelne Personen(-gruppen) z.B. mit einem Teleobjektiv "herausholt".

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
      1. Hi Cybaer,

        Welche Bilder dürfen wir ins Netz setzen, für welche brauchen wir die Zustimmung der abgelichteten Personen?
        Da ihr keine Zeitung seid, von allen.
        Nein. Von Personen der Zeitgeschichte braucht man keine Genehmigung - egal ob Zeitung oder nicht.

        Falsch.

        Und ist es keine PdZ, dann braucht auch eine Zeitung die Genehmigung.

        Tendenziell richtig. Zeitungen haben aber besondere Rechte. Ich kann das hier nicht detailliert ausführen.

        Nur ein Beispiel: Eine Lokalzeitung kann über ein Musikereignis in der Stadt berichten und dabei auch ungefragt Bilder von auftretenden Künstlern bringen, wenn die Veranstaltung im öffentlichen Raum stattfand. Wenn Du dort fotografierst, darfst Du die dort gemachten Bilder _nicht_ dauerhaft auf einer Website zeigen. Auch das Recht der Zeitung, die Bilder im Rahmen von Berichten abzudrucken, schließt nicht die Berechtigung ein, diese Bilder über den Bericht hinaus in anderen Kontexten dauerhaft zu präsentieren oder zu verwenden.

        Wer an einer Demonstration teilnimmt, gibt euch damit doch nicht automatisch die Erlaubnis, dauerhaft auf den Seiten eurer Organisation abgebildet zu werden, oder?
        Wenn die Demo als solche das Motiv ist, also der Mensch nur einer in der Masse ist, dann braucht man für die Veröffentlichung IMHO keine Erlaubnis. Anders sieht es aus, wenn man einzelne Personen(-gruppen) z.B. mit einem Teleobjektiv "herausholt".

        Auf welche Urteile stützt sich diese eigenwillige Rechtsinterpretation?

        Viele Grüße
        Mathias Bigge

        1. Hi,

          Nein. Von Personen der Zeitgeschichte braucht man keine Genehmigung - egal ob Zeitung oder nicht.
          Falsch.

          Inwiefern? Nur im Zuge eines Online-Artikels, etc. erlaubt? IMHO steht einer Veröffentlichung nur das Recht der Person am eigenen Bild entgegen. Dieses Recht ist für PdZ explizit eingeschränkt. Und: "Promis" sind nicht notwendigerweise PdZ. Wenn ich mich irre, mach mich bitte schlau! :-))

          Und ist es keine PdZ, dann braucht auch eine Zeitung die Genehmigung.
          Tendenziell richtig. Zeitungen haben aber besondere Rechte. Ich kann das hier nicht detailliert ausführen.

          Ist OK. Mich würde nur interessieren, *wo* diese "besonderen Rechte" zu finden sind. Nachschlagen tue ich dann selbst. ;-)

          Praktisch würde mich aber auch noch interessieren, wie man, in einem solchen Fall, "Zeitung" definiert. "Journalist" ist keine geschützte Bezeichnung. Ist "Zeitung" was "gedrucktes" vom "Verlag"? Was ist dann mit einer "Online-Zeitung" im "Eigenverlag"? Fragen über Fragen. ;-)

          IMHO ist "Pressefeiheit" als hohes Gut diesbezügl. ziemlich offen. :-o

          Nur ein Beispiel: Eine Lokalzeitung kann über ein Musikereignis in der Stadt berichten und dabei auch ungefragt Bilder von auftretenden Künstlern bringen, wenn die Veranstaltung im öffentlichen Raum stattfand.

          Das darf auch ich von jedem Otto-Normalbürger. Derjenige muß es nur wissen/damit rechnen! Ich muß dies also a) bei Gelegenheiten tun, wo derjenige damit zu rechnen hat (dein Beispiel, Preisverleihung, etc.) oder b) dies deutlich sichtbar tun (typischer Fall: Ich "überfalle" mit einem Kameramann Passanten auf der Straße, halte ihnen ein Mikro unter die Nase und lege los. Wenn er jetzt niht sagt, daß er das nicht möchte, sondern auf meine Fragen breitwillig antwortet, hat er einer Veröffentlichung konkludent zugestimmt).

          Wenn Du dort fotografierst, darfst Du die dort gemachten Bilder _nicht_ dauerhaft auf einer Website zeigen.

          Daß ich einen Artikel aus meinem News-Blog nach einer Zeit rausschmeißen/ihn verändern muß, höre ich jetzt zum ersten Mal. Ich bezweifle deine ANsicht nachhaltig. ;-)

          Auch das Recht der Zeitung, die Bilder im Rahmen von Berichten abzudrucken, schließt nicht die Berechtigung ein, diese Bilder über den Bericht hinaus in anderen Kontexten dauerhaft zu präsentieren oder zu verwenden.

          Das hat auch *niemand* behauptet! =:-o

          Auf welche Urteile stützt sich diese eigenwillige Rechtsinterpretation?

          Auf die Gesetzeslage - s. auch Christians Seilers Beitrag.

          Gruß, Cybaer

          --
          Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
          1. Hi Cybaer,

            Nein. Von Personen der Zeitgeschichte braucht man keine Genehmigung - egal ob Zeitung oder nicht.
            Falsch.
            Inwiefern? Nur im Zuge eines Online-Artikels, etc. erlaubt? IMHO steht einer Veröffentlichung nur das Recht der Person am eigenen Bild entgegen.

            Also: Ich fotografiere einen prominenten Politker in einer privaten Situation, etwa unbekleidet in seinem Pool. Welche Rechte habe ich an diesem Bild?

            Auch wenn Du die Gesetzestexte kennst, sind die Fragen für das Netz noch nicht geklärt. Dazu fehlt es zum Teil noch an richtungsweisenden Urteilen.

            Und ist es keine PdZ, dann braucht auch eine Zeitung die Genehmigung.
            Tendenziell richtig. Zeitungen haben aber besondere Rechte. Ich kann das hier nicht detailliert ausführen.
            Ist OK. Mich würde nur interessieren, *wo* diese "besonderen Rechte" zu finden sind. Nachschlagen tue ich dann selbst. ;-)

            http://www.presserecht.de/gesetze.html
            Es gibt jede Menge Material unter dem Suchwort "Presserecht.

            Praktisch würde mich aber auch noch interessieren, wie man, in einem solchen Fall, "Zeitung" definiert. "Journalist" ist keine geschützte Bezeichnung. Ist "Zeitung" was "gedrucktes" vom "Verlag"? Was ist dann mit einer "Online-Zeitung" im "Eigenverlag"? Fragen über Fragen. ;-)

            Ja, und es gibt keine klare Antwort auf diese Fragen. Wir haben uns mit unserem Medienunternehmen von einer spezialisierten Rechtsanwältin beraten lassen, immer aber nur Tendenzen der Rechtssprechung zu hören bekommen, keine klaren Regeln.

            Ein Beispiel: Ich kann durchaus als Journalist auf einer Website einen Bericht über ein Ereignis, etwa eine Musikveranstaltung oder eine Reise veröffentlichen. Fraglich ist aber, wieweit eine _dauerhafte_ Präsentation der Bilder vom Presserecht abgedeckt ist. Damals wurde uns eine Frist von ca. 3 Wochen als Orientierungsgröße genannt, die ein solcher Artikel online sein dürfte, um als Zeitungsbericht zu gelten.

            Ich finde diese Rechtsauslegung auch durchaus nachvollziehbar: Wenn etwa eine Zeitung über eine Demonstration berichtet und ich auf den Bildern zu erkennen bin, müsste ich das wohl akzeptieren, denn als Demonstrant habe ich wohl mein Interesse an Öffentlichkeit deutlich kundgetan. Ich dürfte mit meiner Teilnahme an einer Demonstration kaum zugestimmt haben, dass eine politische Organisation mein Bild dauerhaft im Netz verfügbar hält. Auch anderen Verwendungen des Bildes, etwa für Werbezwecke oder die Selbstdarstellung von Organisationen, dürfte ich wohl kaum zugestimmt haben.

            Wenn Du dort fotografierst, darfst Du die dort gemachten Bilder _nicht_ dauerhaft auf einer Website zeigen.
            Daß ich einen Artikel aus meinem News-Blog nach einer Zeit rausschmeißen/ihn verändern muß, höre ich jetzt zum ersten Mal. Ich bezweifle deine ANsicht nachhaltig. ;-)

            Ich bin kein Jurist, vielleicht hast Du Recht, Du kannst es ja einfach mal darauf ankommen lassen.

            Auch das Recht der Zeitung, die Bilder im Rahmen von Berichten abzudrucken, schließt nicht die Berechtigung ein, diese Bilder über den Bericht hinaus in anderen Kontexten dauerhaft zu präsentieren oder zu verwenden.
            Das hat auch *niemand* behauptet! =:-o

            Doch, Du oben, etwa dauerhaft auf einer Internetseite, ob Blog oder Zeitungsarchiv. Schau Dir mal die Archive von Tageszeitungen an, es gibt ja nur noch wenige, die öffentlich zugänglich sind, da werden vorsorglich fast alle Bilder entfernt.

            Viele Grüße
            Mathias Bigge

            1. Hi,

              Also: Ich fotografiere einen prominenten Politker in einer privaten Situation, etwa unbekleidet in seinem Pool. Welche Rechte habe ich an diesem Bild?

              S. Urteil wg. "Ebert und Noske in Badehosen" (das war für die damalige Zeit "sittlich" ungefähr so "schlimm", wie heute ein entsprechender Politiker nackt im Pool).

              Aber: Der BGH hat diese Rechtssprechung, wie Du sicherlich weißt, ein wenig zu gunsten der "Prominenten" geändert bzw. verdeutlicht. D.h., Aufnahmen aus dem privaten Bereich sind erstmal prinzipiell Tabu.

              Aber konstruieren wir: Ein fiktiver Justizminister geisselt Nacktheit als Sünde, und stellt sie generell unter Strafe - egal wo. Er wird daraufhin heimlich beim Nacktbaden in seinem eigenen Pool fotografiert. Ich bin mir zu 100% sicher, daß die Veröffentlichung dieses Fotos legal wäre.

              (Beispiele mit z.B. Drogenkonsum sind aber wahrscheinlicher ;-)).

              Auch wenn Du die Gesetzestexte kennst, sind die Fragen für das Netz noch nicht geklärt. Dazu fehlt es zum Teil noch an richtungsweisenden Urteilen.

              Solange es an Urteilen fehlt, muß man sich an der bestehenden Rechtslage und den existierenden Urteilen orientieren. Es gibt im Wesentlichen keine "Lex Internet". Was im RL gilt, git auch fürs Internet. *Das* ist *eindeutig* auch der Tenor der bisherigen Rechtsprechung!

              Es gibt jede Menge Material unter dem Suchwort "Presserecht.

              Ist nicht wahr? =;-)

              Die Rechte bei Personenbildern ist, auch unter der angegebenen Domain, dort zu finden, wo sie, wie allgemein bekannt  -und in diesem Thread bereits genannt, nun mal steht: Kunsturheberrechtsgesetz. Ein extra "Presserecht" zu diesem Sachverhalt ist mir nicht aufgefallen.

              Ja, und es gibt keine klare Antwort auf diese Fragen.

              Womit sich die Verkürzung auf "Zeitung darf, ihr nicht" wohl auch schon unter diesem Gesichtspunkt erledigt hat.

              Damals wurde uns eine Frist von ca. 3 Wochen als Orientierungsgröße genannt, die ein solcher Artikel online sein dürfte, um als Zeitungsbericht zu gelten.

              Nicht nur Internet-Seiten/-Blogs, auch gedruckte Zeitungen werden archiviert. Näheres teilt dir z.B. deine örtliche Zeitung, Stadtbücherei oder Unibibliothek mit.

              Ich dürfte mit meiner Teilnahme an einer Demonstration kaum zugestimmt haben, dass eine politische Organisation mein Bild dauerhaft im Netz verfügbar hält.

              Nein. Aber darum ging es auch nicht.

              Es ist aber kein Problem, daß Bild der Demonstration an sich dauerhaft verfügbar zu halten.

              Auch anderen Verwendungen des Bildes, etwa für Werbezwecke oder die Selbstdarstellung von Organisationen, dürfte ich wohl kaum zugestimmt haben.

              Darum ging es schon gleich gar nicht.

              Du hast ursprünglich eine *sehr* allgemeine Aussage getätigt, die, mit Verlaub, allgemein sehr falsch war. Zudem war der Unterschied "Zeitung"/Rest der Welt zu bestreiten.

              Über was wann wer wo wie darf zu reden, ist ein *ganz* anderes Thema. =:-)

              BTW: Es gab hier in Heidelberg gerade erst so einen Fall. Der Ministerpräsident Oettinger (CDU) im Kreis einer schlagenden Heidelberger Burschenschaft auf einer Treppe stehend -> Pressefoto, wurde veröffentlicht.

              Die Grünen hatten nun dieses Pressefoto als Motiv für ein Wahlplakat genommen (natürlich nachdem sie für die Nutzung bezahlt haben), und es überschrieben mit "Das Land nicht den Rechten überlassen".

              Einer der Burschenschaftler hat gegen diese Nutzung (also jenseits des ursprünglichen durchaus genehmigten Pressefotos) geklagt - und Recht bekommen.

              (War aber trotzdem eines der besten Wahlplakate, die ich je gesehen habe - da war man sich in Heidelberg übrigens einig. >;->)

              Schau Dir mal die Archive von Tageszeitungen an, es gibt ja nur noch wenige, die öffentlich zugänglich sind, da werden vorsorglich fast alle Bilder entfernt.

              Ist nicht dein Ernst?

              Na ja, wenigstens fürs geliebte "Internet Archive" gilt das offensichtlich nicht. >;->

              Und die hiesige Stadtbücherei (und auch die hiesige Unibibliothek) hat auch ein sehr großes, öffentlich zugängliches Zeitungsarchiv. Na ja, was wissen die schon. Vermutlich sorgen *diese* Rechtsverstöße dafür, daß die hiesige Stadtbücherei regelmäßig auf Platz 1 oder 2 der besten Büchereien Deutschlands landet. O;-)

              Gruß, Cybaer

              --
              Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
              1. Hi Cybaer,

                Aber: Der BGH hat diese Rechtssprechung, wie Du sicherlich weißt, ein wenig zu gunsten der "Prominenten" geändert bzw. verdeutlicht. D.h., Aufnahmen aus dem privaten Bereich sind erstmal prinzipiell Tabu.

                Ja, richtig.

                Solange es an Urteilen fehlt, muß man sich an der bestehenden Rechtslage und den existierenden Urteilen orientieren. Es gibt im Wesentlichen keine "Lex Internet". Was im RL gilt, git auch fürs Internet. *Das* ist *eindeutig* auch der Tenor der bisherigen Rechtsprechung!

                Da ich nun einige Jahre in diesem Bereich tätig war, kann ich Dir aber eins mit Sicherheit sagen: Bei den Versuchen unserer Gerichte, die RL-Regeln aufs Internet zu übertragen, gibt es immer wieder Überraschungen.

                Womit sich die Verkürzung auf "Zeitung darf, ihr nicht" wohl auch schon unter diesem Gesichtspunkt erledigt hat.

                Diese Verkürzung wäre problematisch. Dennoch hat die Presse besondere Rechte, andere als Firmen und Privatpersonen.

                Damals wurde uns eine Frist von ca. 3 Wochen als Orientierungsgröße genannt, die ein solcher Artikel online sein dürfte, um als Zeitungsbericht zu gelten.
                Nicht nur Internet-Seiten/-Blogs, auch gedruckte Zeitungen werden archiviert. Näheres teilt dir z.B. deine örtliche Zeitung, Stadtbücherei oder Unibibliothek mit.

                Hört sich logisch an, aber nach Auskunft unserer Copyright-Anwältin ist die langfristige Präsentation von Bildern im Netz durch das Presserecht auf Berichterstattung nicht abgesichert.

                Es ist aber kein Problem, daß Bild der Demonstration an sich dauerhaft verfügbar zu halten.

                Das halte ich für falsch.

                Zudem war der Unterschied "Zeitung"/Rest der Welt zu bestreiten.

                Ich verstehe schon, dass Dir die Tatsache, dass die Presse besondere Rechte hat, nicht gefällt....

                Einer der Burschenschaftler hat gegen diese Nutzung (also jenseits des ursprünglichen durchaus genehmigten Pressefotos) geklagt - und Recht bekommen.

                Ein gutes Beispiel. In der Berichterstattung wäre die Veröffentlichung aber sicher OK gewesen.

                Schau Dir mal die Archive von Tageszeitungen an, es gibt ja nur noch wenige, die öffentlich zugänglich sind, da werden vorsorglich fast alle Bilder entfernt.
                Ist nicht dein Ernst?

                Du hast verstanden, dass ich die Archive im Netz meine?

                Und die hiesige Stadtbücherei (und auch die hiesige Unibibliothek) hat auch ein sehr großes, öffentlich zugängliches Zeitungsarchiv.

                Im Netz?

                Viele Grüße
                Mathias Bigge

                1. Hi,

                  Da ich nun einige Jahre in diesem Bereich tätig war, kann ich Dir aber eins mit Sicherheit sagen: Bei den Versuchen unserer Gerichte, die RL-Regeln aufs Internet zu übertragen, gibt es immer wieder Überraschungen.

                  Die gibt es auch sonst. ;-)

                  Diese Verkürzung wäre problematisch.

                  Fein. Dann sind wir uns ja einig. :-)

                  Dennoch hat die Presse besondere Rechte, andere als Firmen und Privatpersonen.

                  Ich sehe nach wie vor die Definition "Presse" nicht. Auch "Firmen" oder "Privatpersonen" können journalistisch tätig sein. Die Pressefreiheit ist hierzulande, aus gutem Grund, nicht an eine Art "Lizenz" gebunden.

                  Hört sich logisch an, aber nach Auskunft unserer Copyright-Anwältin ist die langfristige Präsentation von Bildern im Netz durch das Presserecht auf Berichterstattung nicht abgesichert.

                  Ja, OK. Was ist hier schon "abgesichert"?! =;->

                  Zudem war der Unterschied "Zeitung"/Rest der Welt zu bestreiten.
                  Ich verstehe schon, dass Dir die Tatsache, dass die Presse besondere Rechte hat, nicht gefällt....

                  Nein, nicht die "besonderen Rechte" gefallen mir nicht (ich weiß, daß es sie gibt, und sie gefallen mir ;-)), sondern die (immer noch fehlende) Definition von "Presse" (s.o.). :-)

                  Ein gutes Beispiel. In der Berichterstattung wäre die Veröffentlichung aber sicher OK gewesen.

                  Sicher. Wurde dort auch veröffentlicht. War auch Sinn des Fotos. ;-) So haben Die Grünen es auch überhaupt erst gefunden. :)

                  Schau Dir mal die Archive von Tageszeitungen an, es gibt ja nur noch wenige, die öffentlich zugänglich sind, da werden vorsorglich fast alle Bilder entfernt.
                  Ist nicht dein Ernst?
                  Du hast verstanden, dass ich die Archive im Netz meine?

                  Nein! =:-) Bitte dazuschreiben! =;-)

                  Und die hiesige Stadtbücherei (und auch die hiesige Unibibliothek) hat auch ein sehr großes, öffentlich zugängliches Zeitungsarchiv.
                  Im Netz?

                  Nein. Steht irgendwo geschrieben, daß öffentliche Online-Archive anders zu behandeln sind als öffentliche Offline-Archive? Oder ist die Gleichbehandlung "nur nicht gesichert"? ;-)

                  Allerdings: Darum geht es hier eigentlich gar nicht! =:-) Ich könnte ja aus Gründen des Datenschutzes das Entfernen von Personenaufnahmen noch verstehen. Hier ging es aber um allgemeine Bilder, ohne Personenbezug, wie sie vom Kunsturheberrechtsgesetzt ja eben auch erlaubt sind (also, um beim Beispiel zu bleiben: Das Bild einer Demo als solcher). Hier ist die Veröffentlichng ganz unabhängig von "Presse" und Berichterstattung erlaubt, ganz einfach aus dem Umstand heraus, daß hier das Persönlichkeitsrecht per se nicht greift. Und wo keine Rechte da sind, kann man auch keine verletzen ...

                  Gruß, Cybaer

                  --
                  Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
                  1. Hi Cybaer,

                    Dennoch hat die Presse besondere Rechte, andere als Firmen und Privatpersonen.
                    Ich sehe nach wie vor die Definition "Presse" nicht. Auch "Firmen" oder "Privatpersonen" können journalistisch tätig sein.

                    Deshalb hatte ich bei meinen Beispielen bewusst von journalistischen Berichten gesprochen, deren Möglichkeiten auch anderen offenstehen. Hier spielt eben etwa der Faktor Zeit eine Rolle.
                    Deine Einwände sind theoretisch übrigens sicherlich begründet, Dir fehlt aber offensichtlich die Praxiserfahrung. Ich habe da einige Prozesse miterlebt und gehe daher etwas vorsichtiger an die Sache heran.
                    Um es noch einmal für Websitenbetreiber zu formulieren: Auf einer Site dauerhaft eingestellte Fotos und Texte sind nicht durch das Presserecht auf Berichterstattung geschützt, zumindest wenn sie länger als vier Wochen dort zur Verfügung gestellt werden.

                    Ein Kollege von mir betreibt eine Stadtviertelzeitung und hatte dort, seiner Meinung nach gedeckt durch das Presserecht, mehrmals über einen Miethai berichtet. Vor Gericht wurde zwar nach einigem Hin und Her akzeptiert, dass das Presserecht anzuwenden sei, der Pferdefuß war aber, dass er plötzlich mit Ansprüchen an Recherchequalität und dergleichen konfrontiert wurde, denen seine Sachen nicht genügen konnte, so dass er den Prozess verlor. Eine große Tageszeitung hätte das Ding sicherlich besser vertreten können.

                    Hört sich logisch an, aber nach Auskunft unserer Copyright-Anwältin ist die langfristige Präsentation von Bildern im Netz durch das Presserecht auf Berichterstattung nicht abgesichert.
                    Ja, OK. Was ist hier schon "abgesichert"?! =;->

                    Was willst Du damit sagen?

                    Ein gutes Beispiel. In der Berichterstattung wäre die Veröffentlichung aber sicher OK gewesen.
                    Sicher. Wurde dort auch veröffentlicht. War auch Sinn des Fotos. ;-) So haben Die Grünen es auch überhaupt erst gefunden. :)

                    Und es dann unrechtmäßig weiterverwandt.

                    Nein. Steht irgendwo geschrieben, daß öffentliche Online-Archive anders zu behandeln sind als öffentliche Offline-Archive? Oder ist die Gleichbehandlung "nur nicht gesichert"? ;-)

                    Na, Du möchtest halt Recht behalten. Hiermit überreiche ich es Dir...

                    Das Bild einer Demo als solcher.

                    Ohne erkennbare Personen sicher kein Problem.

                    Viele Grüße
                    Mathias Bigge

        2. Hallo,

          Auf welche Urteile stützt sich diese eigenwillige Rechtsinterpretation?

          hier findet sich auch was dazu: http://www.rofrisch.de/diverses/faq.htm#frage5

          Grüsse

          Cyx23

          1. Hi Cyx23,

            Auf welche Urteile stützt sich diese eigenwillige Rechtsinterpretation?
            hier findet sich auch was dazu: http://www.rofrisch.de/diverses/faq.htm#frage5

            Ja, es wirkt auf mich allerdings laienhaft und unausgegoren, am Ende der Site wird die Unklarheit des Verfassers ja auch deutlich. Die Frage ist, was aus den Bestimmungen des Presserechts für Betreiber von Internetseiten folgt.

            Mal ganz unjuristisch gesprochen: Jemand fotografiert uns bierselig auf einer öffentlichen Veranstaltung und stellt diese Bilder mit einem Bericht ins Netz. Spätestens bei der nächsten Bewerbung möchte ich doch, dass diese Bilder verschwinden, oder?

            Rechtsstreitigkeiten mit Prominenten dürften programmiert sein, wenn man diese in privaten Situationen fotografiert, etwa wenn man sie in einem Café mit der Kamera "erwischt" hat. Ich finde, dass sie auch als Personen der Zeitgeschichte zu Recht auf eine Privatsphäre bestehen.

            Viele Grüße
            Mathias Bigge

  5. Hallo Herr Anonym,

    Nur zur Sicherstellung: Die besagte politische Organisation ist nicht die jenige, die aus verwirrten Leuten mit ungewaschenen Haaren besteht, die es sich in den Kopf gesetzt haben, mit flotten Sprüchen, viel Geschrei und dämlichen Aktionen jede friedliche Demonstration zu versauen!

    Nein, die es sind die anderen Idioten, die meiner Heimatstadt regelmäßig zum 1. Mail einen Haufen Geld kosten und die Sicherheit der Stadt gefährden, obwohl sie keiner haben will.
    Anonym ist natürlich einfacher, da muss mal nicht gerade stehen für die Dinge, die man tut.

    romy

    --
    DIE ROMY AUS L. AN DER P. SAGT DANKE UND AUF WIEDERSEHEN
    sh:( fo:) rl:( br:> ch:~ n4:& ie:% mo:) va:| de:< zu:| fl:( ss:) ls:[
    1. Hallo Romy,

      Nein, die es sind die anderen Idioten, die meiner Heimatstadt regelmäßig zum 1. Mail einen Haufen Geld kosten und die Sicherheit der Stadt gefährden, obwohl sie keiner haben will.

      Ich verstehe nicht, wieso man die besagte pol. Org. in irgendeine Ecke schieben will! Wir sind keine Kriminellen und halten uns schön an die Regeln, pflegen eine gute Beziehung zur Polizei - denn die brauchen wir wirklich zum Schutz - und versuchen Alternativen zur derzeitigen Politik ausfindig und publik zu machen. Leider gibt es hier bei uns sehr wenige Organisationen, die dieses Ziel verfolgen. Und sage doch mal, was dich dabei stört, wenn wir uns von Leuten distanzieren, die jede Veranstaltung nutzen, um ihr "Gebt den Nazis die Straßen zurück ..." und "Ein Baum, ein Strick, ..." loszuwerden. Ist das eine Alternative? Und wir sind es auch nicht, die den "1. Mai frei für die Polizei" fordern! Ich weiß zwar nicht, wie in deiner Stadt der 1. Mai aussieht, aber bei uns gibt es immer ein Grillfest mit Bier und einem kulturellen Programm.

      Anonym ist natürlich einfacher, da muss mal nicht gerade stehen für die Dinge, die man tut.

      Du reist hier den Mund ganz schön weit auf, aber was würdest du machen, wenn bei dir eines Abends eine freundliche Horde Neonazis mal vorbeischauen würde, nur weil du es mal gewagt hast, dich laut gegen sie auszusprechen? Dass man für die Dinge, die man tut, gerade stehen muss, ist richtig. Das tun wir ja auch. Natürlich würden wir ins freuen, wenn wir eigenen Räumlichkeiten hätten - dann würden wir die Anschrift ins Internet stellen. Dass wir aber die Anschrift einer Privatperson geben müssen, um sie unnötig zu gefährden, das sehen wir nicht ein!

      Mit freundlichen Grüßen

      1. <johan>

        Wir (..) versuchen Alternativen zur derzeitigen Politik ausfindig und publik zu machen.

        (..) aber was würdest du machen, wenn (..) nur weil du es mal gewagt hast, dich laut gegen sie auszusprechen?

        Inwiefern stellt das eine Alternative zur derzeitigen Politik dar? Oder seid ihr in Sachsen?

        </johan>

        --
        <signatur />
        ie:% fl:( br:< va:| ls:~ fo:{ rl:? n4:( ss:{ de:] js:( ch:] mo:| zu:)
      2. Hi anonym,

        Und sage doch mal, was dich dabei stört, wenn wir uns von Leuten distanzieren, die jede Veranstaltung nutzen, um ihr "Gebt den Nazis die Straßen zurück ..." und "Ein Baum, ein Strick, ..." loszuwerden. Ist das eine Alternative? Und wir sind es auch nicht, die den "1. Mai frei für die Polizei" fordern!

        Mich stört nichts daran, wenn man sich von diesen distanziert.
        Vielleicht verrätst du einfach mal, welcher Organisation du angehörst, dass ist noch nicht ganz schlüssig. Da du sowieso anonym auftrittst, kannst du die Organisation doch nennen. Dann kann man sich ein besseres Bild machen.

        Anonym ist natürlich einfacher, da muss mal nicht gerade stehen für die Dinge, die man tut.
        Du reist hier den Mund ganz schön weit auf, aber was würdest du machen, wenn bei dir eines Abends eine freundliche Horde Neonazis mal vorbeischauen würde, nur weil du es mal gewagt hast, dich laut gegen sie auszusprechen? Dass man für die Dinge, die man tut, gerade stehen muss, ist richtig. Das tun wir ja auch. Natürlich würden wir ins freuen, wenn wir eigenen Räumlichkeiten hätten - dann würden wir die Anschrift ins Internet stellen. Dass wir aber die Anschrift einer Privatperson geben müssen, um sie unnötig zu gefährden, das sehen wir nicht ein!

        Das verstehe ich sogar.
        Aber jetzt interessiert mich erstmal, wer ihr seid, damit ich etwas dazu sagen kann. Meine Äußerungen bezogen sich auf die Gruppe, die am 1. Mai in Leipzig immer Chaos mit ihrer Anwesenheit hervorruft und allen Widrigkeiten zum Trotz jedes Jahr frecher Weise wiederkommt.

        ciao
        romy

        --
        DIE ROMY AUS L. AN DER P. SAGT DANKE UND AUF WIEDERSEHEN
        sh:( fo:) rl:( br:> ch:~ n4:& ie:% mo:) va:| de:< zu:| fl:( ss:) ls:[
    2. <johan>

      Nein, die es sind die anderen Idioten, die meiner Heimatstadt regelmäßig zum 1. Mai einen Haufen Geld kosten und die Sicherheit der Stadt gefährden, obwohl sie keiner haben will.

      Ach so ist das. Bisher dachte ich bei "L. an der P." immer an "Lauf an der Pegnitz". Dass das auch für "Leipzig an der Pleiße" stehen kann, darauf bin ich nicht gekommen. Das ist insofern doppelt peinlich, als dass ich seit zwei Jahren in Leipzig wohne.

      Übrigens sind die Idioten vom 1. Mai (und meistens auch 3. Oktober) auf beiden Seiten zu finden. Die Oberidioten natürlich rechts, weil sie meinen, sie müssten die linke Szene provozieren, indem sie durch deren Viertel ziehen. Aber auch die militante Linke steht in puncto Verhalten der Gegenseite in nichts nach. Ja, es gibt auf beiden Seiten einen regelrechten Schläger-Tourismus zu diesen Veranstaltungen. Insofern muss ich annehmen, eine Organisation, welcher Art auch immer, die derartige Angst hat davor, von rechten Schlägern heimgesucht zu werden, steht auf der anderen Seite der brennenden Barrikaden.

      Falls das nicht der Fall sein sollte, gibt es keine Erklärung dafür, warum jemand ausgerechnet vor rechten Schlägern panische Angst hat, aber nicht explizit vor z.B. arabischen Terroristen, faustgroßen Hagelkörnern, palästinensischen Selbstmordattentätern, außerirdischen Angriffen oder der GEZ.

      Klammer auf: Was die Berichte mit Photo in der großen Leipziger Tageszeitung angeht zum Thema "angezündeter Altpapiercontainer" bei einer der letzten Demonstrationen, so gibt es Leute, die gesehen haben wollen, wie besagter Container ganz anonym von Angehörigen dieser dem Axel-Springer-Verlag gehörenden Zeitung angezündet wurde, damit diese Berichte mit Photo entstehen können. Ob das wahr ist oder nicht, das mag jeder für sich entscheiden. Klammer zu.

      PS. Rettet die Feinkost!

      </johan>

      --
      <signatur />
      ie:% fl:( br:< va:| ls:~ fo:{ rl:? n4:( ss:{ de:] js:( ch:] mo:| zu:)
      1. Hi Johan,

        Ach so ist das. Bisher dachte ich bei "L. an der P." immer an "Lauf an der Pegnitz". Dass das auch für "Leipzig an der Pleiße" stehen kann, darauf bin ich nicht gekommen. Das ist insofern doppelt peinlich, als dass ich seit zwei Jahren in Leipzig wohne.

        <ekelhafter Klugscheisser mode>Das ist nicht peinlich, weil du in Leipzig wohnst, sondern weil es im Archiv steht *grins* </ekelhafter Klugscheisser mode>

        Übrigens sind die Idioten vom 1. Mai (und meistens auch 3. Oktober) auf beiden Seiten zu finden. Die Oberidioten natürlich rechts, weil sie meinen, sie müssten die linke Szene provozieren, indem sie durch deren Viertel ziehen. Aber auch die militante Linke steht in puncto Verhalten der Gegenseite in nichts nach. Ja, es gibt auf beiden Seiten einen regelrechten Schläger-Tourismus zu diesen Veranstaltungen. Insofern muss ich annehmen, eine Organisation, welcher Art auch immer, die derartige Angst hat davor, von rechten Schlägern heimgesucht zu werden, steht auf der anderen Seite der brennenden Barrikaden.

        Ich gebe dir völlig recht. Ich finde den Tourismus auch am Schlimmsten. Meist sind es Schlägertypen aus Bundesländern, wo noch härter mit ihnen umgegangen wird. Den sächsichen Polizisten wird ja immer Weichheit unterstellt.
        Mhm, ja auch ich verstehe nicht mehr, welcher Gruppierung er nun angehört, ich hätte ihn nach seinen ersten Aussagen irgendwiner rechten Gesellschaft zugeordnet.

        Klammer auf: Was die Berichte mit Photo in der großen Leipziger Tageszeitung angeht zum Thema "angezündeter Altpapiercontainer" bei einer der letzten Demonstrationen, so gibt es Leute, die gesehen haben wollen, wie besagter Container ganz anonym von Angehörigen dieser dem Axel-Springer-Verlag gehörenden Zeitung angezündet wurde, damit diese Berichte mit Photo entstehen können. Ob das wahr ist oder nicht, das mag jeder für sich entscheiden. Klammer zu.

        Das glaube ich unverifiziert. Dieser Verein denkt sich seine Nachrichten schon immer aus. Wer der LVZ glaubt, glaubt auch der Bildzeitung.

        PS. Rettet die Feinkost!

        Jawohl! Leider wird sie bereits abgerissen. Als echter Leipziger wird man das nie verstehen. Viel Spaß im neuem Einkaufszentrum an alle Mitwirkenden.

        ciao
        romy

        --
        DIE ROMY AUS L. AN DER P. SAGT DANKE UND AUF WIEDERSEHEN
        sh:( fo:) rl:( br:> ch:~ n4:& ie:% mo:) va:| de:< zu:| fl:( ss:) ls:[
        1. Hi romy,

          ...ich hätte ihn nach seinen ersten Aussagen irgendwiner rechten Gesellschaft zugeordnet.

          Ich habe eigentlich nicht verstanden, warum.

          Viele Grüße
          Mathias Bigge

          1. Hi Mathias,

            ...ich hätte ihn nach seinen ersten Aussagen irgendwiner rechten Gesellschaft zugeordnet.
            Ich habe eigentlich nicht verstanden, warum.

            Mhm, ich habe den Satz: "Nur zur Sicherstellung: Die besagte politische Organisation ist nicht die jenige, die aus verwirrten Leuten mit ungewaschenen Haaren besteht, die es sich in den Kopf gesetzt haben, mit flotten Sprüchen, viel Geschrei und dämlichen Aktionen jede friedliche Demonstration zu versauen!
            " so verstanden. In Leipzig und wahrscheinlich nicht nur da finden jährlich mehrfach Demonstrationen veranstaltet von Herrn Worch statt, wo die Leute mit den "ungewaschenen Haaren" als Gegendemonstranten auftreten. Die Worch-Leute behaupten auch immer sie würden in ihrer friedlichen Demonstration gestört.
            Ich sehe keinen anderen Schluss aus dieser Bemerkung, aber vielleicht habe ich auch Scheuklappen auf.

            Welchen Schluss ziehst du?

            ciao
            romy

            --
            DIE ROMY AUS L. AN DER P. SAGT DANKE UND AUF WIEDERSEHEN
            sh:( fo:) rl:( br:> ch:~ n4:& ie:% mo:) va:| de:< zu:| fl:( ss:) ls:[
            1. Hallo Ingrid,

              Welchen Schluss ziehst du?

              Naja, wenn ich es mir recht überlege, könnte es auch eine linke Gruppierung sein, die sich von den manchmal durchaus bestehenden  Idioten abgrenzen will, die sich links schimpfen aber nur auf Krawall aus sind.
              Ich verstehe nicht, wass das mit ungewaschenen Haaren zu tun hat. Das haben doch die einen und die anderen, oder?

              ciao
              romy, die fleissig er denken und dann schreiben übt.

              --
              DIE ROMY AUS L. AN DER P. SAGT DANKE UND AUF WIEDERSEHEN
              sh:( fo:) rl:( br:> ch:~ n4:& ie:% mo:) va:| de:< zu:| fl:( ss:) ls:[
              1. Hi romy,

                ich war über Deine Deutung überrascht, weil er ausdrücklich seine ANgst vor rechter Bedrohung genannt hatte...

                Viele Grüße
                Mathias Bigge

                1. Hi Mathias,

                  ich war über Deine Deutung überrascht, weil er ausdrücklich seine ANgst vor rechter Bedrohung genannt hatte...

                  Ich kann nicht lesen, so einfach ist das. Diesen Satz mit den Übergriffen von rechts habe ich gerade erst, nach Suchen um dir zu wiedersprechen, gefunden. Asche auf mein Haupt.

                  ciao
                  romy

                  --
                  DIE ROMY AUS L. AN DER P. SAGT DANKE UND AUF WIEDERSEHEN
                  sh:( fo:) rl:( br:> ch:~ n4:& ie:% mo:) va:| de:< zu:| fl:( ss:) ls:[
      2. moin Johan :)

        Falls das nicht der Fall sein sollte, gibt es keine Erklärung dafür, warum jemand ausgerechnet vor rechten Schlägern panische Angst hat, aber nicht explizit vor z.B. arabischen Terroristen, faustgroßen Hagelkörnern, palästinensischen Selbstmordattentätern, außerirdischen Angriffen oder der GEZ.

        Stell dir bitte vor, deine politische Gesinnung ist einen Haarspalt links von der Mitte (von mir aus auch ein bisschen mehr - aber jedenfalls nicht militant)
        Du gehst nie zum 1. Mai (weil du ja mit der schwarzen Front nix zu tun haben willst). Du machst aber auch kein Geheimnis um deine Meinung. Das Leben könnte schön sein, wenn du in Berlin wohnst. Lebst du aber nur 60 km weiter weg (in Brandenburg - auffm Dorf), hast du Angst. Angst vor deinen Mitschülern, die dumme Parolen grölen, dich vom Moped treten (während der Fahrt) und die nichts besseres zu tun haben, als in eine friedliche Feuerwehr-Jubiläumsparty reinzuplatzen und "auffe Fresse zu gebn".

        Alles klar soweit?

        liebe Grüße aus Berlin
        lina-

        --
        Self-Code: ie:% fl:( br:^ va:) ls:/ fo:| rl:( ss:) de:] js:| mo:)
  6. Hi there,

    Nur zur Sicherstellung: Die besagte politische Organisation ist nicht die jenige, die aus verwirrten Leuten mit ungewaschenen Haaren besteht, die es sich in den Kopf gesetzt haben, mit flotten Sprüchen, viel Geschrei und dämlichen Aktionen jede friedliche Demonstration zu versauen!

    Ich nehme einmal an, da Dir diese Abgrenzung so wichtig ist, daß die Mitglieder dieser politischen Organisation zur Pflege des Haupthaares nur eine Polierpaste benötigen. Da aber just jene "Organisationen" nicht unbedingt für Konfliktvermeidung oder gar Gewaltablehnung bekannt  sind, kann in der Anfrage eigentlich nur ein übles "sich aus der Verantwortung stehlen" vermutet werden...

    1. Hi,

      Ich nehme einmal an, da Dir diese Abgrenzung so wichtig ist, daß die Mitglieder dieser politischen Organisation zur Pflege des Haupthaares nur eine Polierpaste benötigen. Da aber just jene "Organisationen" nicht unbedingt für Konfliktvermeidung oder gar Gewaltablehnung bekannt  sind, kann in der Anfrage eigentlich nur ein übles "sich aus der Verantwortung stehlen" vermutet werden...

      Ich dache, deren Server wären alle in den USA?! >;->

      Gruß, Cybaer

      --
      Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!
    2. Hallo,

      [...] daß die Mitglieder dieser politischen Organisation zur Pflege des Haupthaares nur eine Polierpaste benötigen.

      *rofl*
      Sehr schön formuliert!

      So long,

      Martin

      --
      Okay, Alkohol ist keine Antwort.
      Aber manchmal vergisst man beim Trinken wenigstens die Frage.
    3. hi,

      Ich nehme einmal an, da Dir diese Abgrenzung so wichtig ist, daß die Mitglieder dieser politischen Organisation zur Pflege des Haupthaares nur eine Polierpaste benötigen.

      Wohl eher nicht - oder warum sollten diese "Übergriffe von Rechts" zu befürchten haben?

      gruß,
      wahsaga

      --
      /voodoo.css:
      #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
      1. moin wahsaga :)

        Wohl eher nicht - oder warum sollten diese "Übergriffe von Rechts" zu befürchten haben?

        Es gibt durchaus auch linke Skinheads. Diese sind allerdings ebenso gewaltbereit wie ihre rechtsstehenden Kollegen.

        liebe Grüße aus Berlin
        lina-

        --
        Self-Code: ie:% fl:( br:^ va:) ls:/ fo:| rl:( ss:) de:] js:| mo:)
        1. Hallo!

          Es gibt durchaus auch linke Skinheads. Diese sind allerdings ebenso gewaltbereit wie ihre rechtsstehenden Kollegen.

          Ja, die gibts vereinzelt auch. Das grenzt aber schon an Masochismus. Von den Linken werden sie geprügelt, weil sie sie für Rechte halten. Und von den Rechten werden sie verprügelt, weil es Linke sind. :-)

          mfg
            frafu

          1. moin FraFu :)

            Ja, die gibts vereinzelt auch. Das grenzt aber schon an Masochismus. Von den Linken werden sie geprügelt, weil sie sie für Rechte halten. Und von den Rechten werden sie verprügelt, weil es Linke sind. :-)

            In der Gegend wo ich herkomme, wurde das mit Schnürsenkeln geregelt. Skinheads mit weissen Bändern == rechts, Skninheads mit roten Bändern == links.

            Ich habe diese ganze Sache nie richtig verstanden und mir waren die langhaarigen immer lieber als die kurzhaarigen ;)

            liebe Grüße aus Berlin
            lina-

            --
            Self-Code: ie:% fl:( br:^ va:) ls:/ fo:| rl:( ss:) de:] js:| mo:)
        2. Hi lina,

          Wohl eher nicht - oder warum sollten diese "Übergriffe von Rechts" zu befürchten haben?
          Es gibt durchaus auch linke Skinheads. Diese sind allerdings ebenso gewaltbereit wie ihre rechtsstehenden Kollegen.

          Die "Urskinheads" waren nicht rassistisch, hatten und haben schwarze Stars, feiern ihre Ska-Parties durchaus mal mit Rasta-Leuten zusammen. Besonders friedlich geht es da nicht zu, aber die rechte Szene, die die Skinheads für sich reklamieren und gebrauchen will, hört nicht gern von diesen Ursprüngen.

          http://www.laut.de/lautstark/cd-reviews/a/aitken_laurel/rise_and_fall/

          Viele Grüße
          Mathias Bigge

    4. Hallo.

      Ich nehme einmal an, da Dir diese Abgrenzung so wichtig ist, daß die Mitglieder dieser politischen Organisation zur Pflege des Haupthaares nur eine Polierpaste benötigen.

      Aber vorher die Hohlraumversiegelung nicht vergessen.
      MfG, at