Hi,
Also: Ich fotografiere einen prominenten Politker in einer privaten Situation, etwa unbekleidet in seinem Pool. Welche Rechte habe ich an diesem Bild?
S. Urteil wg. "Ebert und Noske in Badehosen" (das war für die damalige Zeit "sittlich" ungefähr so "schlimm", wie heute ein entsprechender Politiker nackt im Pool).
Aber: Der BGH hat diese Rechtssprechung, wie Du sicherlich weißt, ein wenig zu gunsten der "Prominenten" geändert bzw. verdeutlicht. D.h., Aufnahmen aus dem privaten Bereich sind erstmal prinzipiell Tabu.
Aber konstruieren wir: Ein fiktiver Justizminister geisselt Nacktheit als Sünde, und stellt sie generell unter Strafe - egal wo. Er wird daraufhin heimlich beim Nacktbaden in seinem eigenen Pool fotografiert. Ich bin mir zu 100% sicher, daß die Veröffentlichung dieses Fotos legal wäre.
(Beispiele mit z.B. Drogenkonsum sind aber wahrscheinlicher ;-)).
Auch wenn Du die Gesetzestexte kennst, sind die Fragen für das Netz noch nicht geklärt. Dazu fehlt es zum Teil noch an richtungsweisenden Urteilen.
Solange es an Urteilen fehlt, muß man sich an der bestehenden Rechtslage und den existierenden Urteilen orientieren. Es gibt im Wesentlichen keine "Lex Internet". Was im RL gilt, git auch fürs Internet. *Das* ist *eindeutig* auch der Tenor der bisherigen Rechtsprechung!
Es gibt jede Menge Material unter dem Suchwort "Presserecht.
Ist nicht wahr? =;-)
Die Rechte bei Personenbildern ist, auch unter der angegebenen Domain, dort zu finden, wo sie, wie allgemein bekannt -und in diesem Thread bereits genannt, nun mal steht: Kunsturheberrechtsgesetz. Ein extra "Presserecht" zu diesem Sachverhalt ist mir nicht aufgefallen.
Ja, und es gibt keine klare Antwort auf diese Fragen.
Womit sich die Verkürzung auf "Zeitung darf, ihr nicht" wohl auch schon unter diesem Gesichtspunkt erledigt hat.
Damals wurde uns eine Frist von ca. 3 Wochen als Orientierungsgröße genannt, die ein solcher Artikel online sein dürfte, um als Zeitungsbericht zu gelten.
Nicht nur Internet-Seiten/-Blogs, auch gedruckte Zeitungen werden archiviert. Näheres teilt dir z.B. deine örtliche Zeitung, Stadtbücherei oder Unibibliothek mit.
Ich dürfte mit meiner Teilnahme an einer Demonstration kaum zugestimmt haben, dass eine politische Organisation mein Bild dauerhaft im Netz verfügbar hält.
Nein. Aber darum ging es auch nicht.
Es ist aber kein Problem, daß Bild der Demonstration an sich dauerhaft verfügbar zu halten.
Auch anderen Verwendungen des Bildes, etwa für Werbezwecke oder die Selbstdarstellung von Organisationen, dürfte ich wohl kaum zugestimmt haben.
Darum ging es schon gleich gar nicht.
Du hast ursprünglich eine *sehr* allgemeine Aussage getätigt, die, mit Verlaub, allgemein sehr falsch war. Zudem war der Unterschied "Zeitung"/Rest der Welt zu bestreiten.
Über was wann wer wo wie darf zu reden, ist ein *ganz* anderes Thema. =:-)
BTW: Es gab hier in Heidelberg gerade erst so einen Fall. Der Ministerpräsident Oettinger (CDU) im Kreis einer schlagenden Heidelberger Burschenschaft auf einer Treppe stehend -> Pressefoto, wurde veröffentlicht.
Die Grünen hatten nun dieses Pressefoto als Motiv für ein Wahlplakat genommen (natürlich nachdem sie für die Nutzung bezahlt haben), und es überschrieben mit "Das Land nicht den Rechten überlassen".
Einer der Burschenschaftler hat gegen diese Nutzung (also jenseits des ursprünglichen durchaus genehmigten Pressefotos) geklagt - und Recht bekommen.
(War aber trotzdem eines der besten Wahlplakate, die ich je gesehen habe - da war man sich in Heidelberg übrigens einig. >;->)
Schau Dir mal die Archive von Tageszeitungen an, es gibt ja nur noch wenige, die öffentlich zugänglich sind, da werden vorsorglich fast alle Bilder entfernt.
Ist nicht dein Ernst?
Na ja, wenigstens fürs geliebte "Internet Archive" gilt das offensichtlich nicht. >;->
Und die hiesige Stadtbücherei (und auch die hiesige Unibibliothek) hat auch ein sehr großes, öffentlich zugängliches Zeitungsarchiv. Na ja, was wissen die schon. Vermutlich sorgen *diese* Rechtsverstöße dafür, daß die hiesige Stadtbücherei regelmäßig auf Platz 1 oder 2 der besten Büchereien Deutschlands landet. O;-)
Gruß, Cybaer
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