CurtB: Impressum: Anschrift trotz persönlicher Gefährdung Pflicht?

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Hi nochmal,

soweit ich das mitgekriegt habe dürfte ein Postfach keine ladungsfähige Anschrift sein. Ob deine Adresse auf deiner Arbeitsstelle ausreichen könnte, da wirst du wahrscheinlich einen RA konsultieren müssen, um solche Punkte wirklich abzuklären. Auch ob aus dem Link überhaupt Umkehrschlüsse gezogen werden können.

Beim Chefredakteur ist es wohl so dass der tatsächlich Verantwortung trägt. Eine reine Kontaktperson dürfte vermutlich nicht ausreichend sein. Es wäre also eher die Frage ob ein verantwortlicher Chefredakteur, welcher täglich in der Redaktion persönlich Post annehmen kann, die Möglichkeit hätte seine Redaktionsadresse einzusetzen um seine Privatspähre zu schützen oder so; auch das ist wahrscheinlich eine Frage für den RA.

Gruß,
CurtB