Hi,
Nein. Von Personen der Zeitgeschichte braucht man keine Genehmigung - egal ob Zeitung oder nicht.
Falsch.
Inwiefern? Nur im Zuge eines Online-Artikels, etc. erlaubt? IMHO steht einer Veröffentlichung nur das Recht der Person am eigenen Bild entgegen. Dieses Recht ist für PdZ explizit eingeschränkt. Und: "Promis" sind nicht notwendigerweise PdZ. Wenn ich mich irre, mach mich bitte schlau! :-))
Und ist es keine PdZ, dann braucht auch eine Zeitung die Genehmigung.
Tendenziell richtig. Zeitungen haben aber besondere Rechte. Ich kann das hier nicht detailliert ausführen.
Ist OK. Mich würde nur interessieren, *wo* diese "besonderen Rechte" zu finden sind. Nachschlagen tue ich dann selbst. ;-)
Praktisch würde mich aber auch noch interessieren, wie man, in einem solchen Fall, "Zeitung" definiert. "Journalist" ist keine geschützte Bezeichnung. Ist "Zeitung" was "gedrucktes" vom "Verlag"? Was ist dann mit einer "Online-Zeitung" im "Eigenverlag"? Fragen über Fragen. ;-)
IMHO ist "Pressefeiheit" als hohes Gut diesbezügl. ziemlich offen. :-o
Nur ein Beispiel: Eine Lokalzeitung kann über ein Musikereignis in der Stadt berichten und dabei auch ungefragt Bilder von auftretenden Künstlern bringen, wenn die Veranstaltung im öffentlichen Raum stattfand.
Das darf auch ich von jedem Otto-Normalbürger. Derjenige muß es nur wissen/damit rechnen! Ich muß dies also a) bei Gelegenheiten tun, wo derjenige damit zu rechnen hat (dein Beispiel, Preisverleihung, etc.) oder b) dies deutlich sichtbar tun (typischer Fall: Ich "überfalle" mit einem Kameramann Passanten auf der Straße, halte ihnen ein Mikro unter die Nase und lege los. Wenn er jetzt niht sagt, daß er das nicht möchte, sondern auf meine Fragen breitwillig antwortet, hat er einer Veröffentlichung konkludent zugestimmt).
Wenn Du dort fotografierst, darfst Du die dort gemachten Bilder _nicht_ dauerhaft auf einer Website zeigen.
Daß ich einen Artikel aus meinem News-Blog nach einer Zeit rausschmeißen/ihn verändern muß, höre ich jetzt zum ersten Mal. Ich bezweifle deine ANsicht nachhaltig. ;-)
Auch das Recht der Zeitung, die Bilder im Rahmen von Berichten abzudrucken, schließt nicht die Berechtigung ein, diese Bilder über den Bericht hinaus in anderen Kontexten dauerhaft zu präsentieren oder zu verwenden.
Das hat auch *niemand* behauptet! =:-o
Auf welche Urteile stützt sich diese eigenwillige Rechtsinterpretation?
Auf die Gesetzeslage - s. auch Christians Seilers Beitrag.
Gruß, Cybaer
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