Mathias Bigge: Impressum: Anschrift trotz persönlicher Gefährdung Pflicht?

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Hi Cybaer,

Nein. Von Personen der Zeitgeschichte braucht man keine Genehmigung - egal ob Zeitung oder nicht.
Falsch.
Inwiefern? Nur im Zuge eines Online-Artikels, etc. erlaubt? IMHO steht einer Veröffentlichung nur das Recht der Person am eigenen Bild entgegen.

Also: Ich fotografiere einen prominenten Politker in einer privaten Situation, etwa unbekleidet in seinem Pool. Welche Rechte habe ich an diesem Bild?

Auch wenn Du die Gesetzestexte kennst, sind die Fragen für das Netz noch nicht geklärt. Dazu fehlt es zum Teil noch an richtungsweisenden Urteilen.

Und ist es keine PdZ, dann braucht auch eine Zeitung die Genehmigung.
Tendenziell richtig. Zeitungen haben aber besondere Rechte. Ich kann das hier nicht detailliert ausführen.
Ist OK. Mich würde nur interessieren, *wo* diese "besonderen Rechte" zu finden sind. Nachschlagen tue ich dann selbst. ;-)

http://www.presserecht.de/gesetze.html
Es gibt jede Menge Material unter dem Suchwort "Presserecht.

Praktisch würde mich aber auch noch interessieren, wie man, in einem solchen Fall, "Zeitung" definiert. "Journalist" ist keine geschützte Bezeichnung. Ist "Zeitung" was "gedrucktes" vom "Verlag"? Was ist dann mit einer "Online-Zeitung" im "Eigenverlag"? Fragen über Fragen. ;-)

Ja, und es gibt keine klare Antwort auf diese Fragen. Wir haben uns mit unserem Medienunternehmen von einer spezialisierten Rechtsanwältin beraten lassen, immer aber nur Tendenzen der Rechtssprechung zu hören bekommen, keine klaren Regeln.

Ein Beispiel: Ich kann durchaus als Journalist auf einer Website einen Bericht über ein Ereignis, etwa eine Musikveranstaltung oder eine Reise veröffentlichen. Fraglich ist aber, wieweit eine _dauerhafte_ Präsentation der Bilder vom Presserecht abgedeckt ist. Damals wurde uns eine Frist von ca. 3 Wochen als Orientierungsgröße genannt, die ein solcher Artikel online sein dürfte, um als Zeitungsbericht zu gelten.

Ich finde diese Rechtsauslegung auch durchaus nachvollziehbar: Wenn etwa eine Zeitung über eine Demonstration berichtet und ich auf den Bildern zu erkennen bin, müsste ich das wohl akzeptieren, denn als Demonstrant habe ich wohl mein Interesse an Öffentlichkeit deutlich kundgetan. Ich dürfte mit meiner Teilnahme an einer Demonstration kaum zugestimmt haben, dass eine politische Organisation mein Bild dauerhaft im Netz verfügbar hält. Auch anderen Verwendungen des Bildes, etwa für Werbezwecke oder die Selbstdarstellung von Organisationen, dürfte ich wohl kaum zugestimmt haben.

Wenn Du dort fotografierst, darfst Du die dort gemachten Bilder _nicht_ dauerhaft auf einer Website zeigen.
Daß ich einen Artikel aus meinem News-Blog nach einer Zeit rausschmeißen/ihn verändern muß, höre ich jetzt zum ersten Mal. Ich bezweifle deine ANsicht nachhaltig. ;-)

Ich bin kein Jurist, vielleicht hast Du Recht, Du kannst es ja einfach mal darauf ankommen lassen.

Auch das Recht der Zeitung, die Bilder im Rahmen von Berichten abzudrucken, schließt nicht die Berechtigung ein, diese Bilder über den Bericht hinaus in anderen Kontexten dauerhaft zu präsentieren oder zu verwenden.
Das hat auch *niemand* behauptet! =:-o

Doch, Du oben, etwa dauerhaft auf einer Internetseite, ob Blog oder Zeitungsarchiv. Schau Dir mal die Archive von Tageszeitungen an, es gibt ja nur noch wenige, die öffentlich zugänglich sind, da werden vorsorglich fast alle Bilder entfernt.

Viele Grüße
Mathias Bigge