Hi,
Da ich nun einige Jahre in diesem Bereich tätig war, kann ich Dir aber eins mit Sicherheit sagen: Bei den Versuchen unserer Gerichte, die RL-Regeln aufs Internet zu übertragen, gibt es immer wieder Überraschungen.
Die gibt es auch sonst. ;-)
Diese Verkürzung wäre problematisch.
Fein. Dann sind wir uns ja einig. :-)
Dennoch hat die Presse besondere Rechte, andere als Firmen und Privatpersonen.
Ich sehe nach wie vor die Definition "Presse" nicht. Auch "Firmen" oder "Privatpersonen" können journalistisch tätig sein. Die Pressefreiheit ist hierzulande, aus gutem Grund, nicht an eine Art "Lizenz" gebunden.
Hört sich logisch an, aber nach Auskunft unserer Copyright-Anwältin ist die langfristige Präsentation von Bildern im Netz durch das Presserecht auf Berichterstattung nicht abgesichert.
Ja, OK. Was ist hier schon "abgesichert"?! =;->
Zudem war der Unterschied "Zeitung"/Rest der Welt zu bestreiten.
Ich verstehe schon, dass Dir die Tatsache, dass die Presse besondere Rechte hat, nicht gefällt....
Nein, nicht die "besonderen Rechte" gefallen mir nicht (ich weiß, daß es sie gibt, und sie gefallen mir ;-)), sondern die (immer noch fehlende) Definition von "Presse" (s.o.). :-)
Ein gutes Beispiel. In der Berichterstattung wäre die Veröffentlichung aber sicher OK gewesen.
Sicher. Wurde dort auch veröffentlicht. War auch Sinn des Fotos. ;-) So haben Die Grünen es auch überhaupt erst gefunden. :)
Schau Dir mal die Archive von Tageszeitungen an, es gibt ja nur noch wenige, die öffentlich zugänglich sind, da werden vorsorglich fast alle Bilder entfernt.
Ist nicht dein Ernst?
Du hast verstanden, dass ich die Archive im Netz meine?
Nein! =:-) Bitte dazuschreiben! =;-)
Und die hiesige Stadtbücherei (und auch die hiesige Unibibliothek) hat auch ein sehr großes, öffentlich zugängliches Zeitungsarchiv.
Im Netz?
Nein. Steht irgendwo geschrieben, daß öffentliche Online-Archive anders zu behandeln sind als öffentliche Offline-Archive? Oder ist die Gleichbehandlung "nur nicht gesichert"? ;-)
Allerdings: Darum geht es hier eigentlich gar nicht! =:-) Ich könnte ja aus Gründen des Datenschutzes das Entfernen von Personenaufnahmen noch verstehen. Hier ging es aber um allgemeine Bilder, ohne Personenbezug, wie sie vom Kunsturheberrechtsgesetzt ja eben auch erlaubt sind (also, um beim Beispiel zu bleiben: Das Bild einer Demo als solcher). Hier ist die Veröffentlichng ganz unabhängig von "Presse" und Berichterstattung erlaubt, ganz einfach aus dem Umstand heraus, daß hier das Persönlichkeitsrecht per se nicht greift. Und wo keine Rechte da sind, kann man auch keine verletzen ...
Gruß, Cybaer
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