Mathias Bigge: Impressum: Anschrift trotz persönlicher Gefährdung Pflicht?

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Hi Cybaer,

Dennoch hat die Presse besondere Rechte, andere als Firmen und Privatpersonen.
Ich sehe nach wie vor die Definition "Presse" nicht. Auch "Firmen" oder "Privatpersonen" können journalistisch tätig sein.

Deshalb hatte ich bei meinen Beispielen bewusst von journalistischen Berichten gesprochen, deren Möglichkeiten auch anderen offenstehen. Hier spielt eben etwa der Faktor Zeit eine Rolle.
Deine Einwände sind theoretisch übrigens sicherlich begründet, Dir fehlt aber offensichtlich die Praxiserfahrung. Ich habe da einige Prozesse miterlebt und gehe daher etwas vorsichtiger an die Sache heran.
Um es noch einmal für Websitenbetreiber zu formulieren: Auf einer Site dauerhaft eingestellte Fotos und Texte sind nicht durch das Presserecht auf Berichterstattung geschützt, zumindest wenn sie länger als vier Wochen dort zur Verfügung gestellt werden.

Ein Kollege von mir betreibt eine Stadtviertelzeitung und hatte dort, seiner Meinung nach gedeckt durch das Presserecht, mehrmals über einen Miethai berichtet. Vor Gericht wurde zwar nach einigem Hin und Her akzeptiert, dass das Presserecht anzuwenden sei, der Pferdefuß war aber, dass er plötzlich mit Ansprüchen an Recherchequalität und dergleichen konfrontiert wurde, denen seine Sachen nicht genügen konnte, so dass er den Prozess verlor. Eine große Tageszeitung hätte das Ding sicherlich besser vertreten können.

Hört sich logisch an, aber nach Auskunft unserer Copyright-Anwältin ist die langfristige Präsentation von Bildern im Netz durch das Presserecht auf Berichterstattung nicht abgesichert.
Ja, OK. Was ist hier schon "abgesichert"?! =;->

Was willst Du damit sagen?

Ein gutes Beispiel. In der Berichterstattung wäre die Veröffentlichung aber sicher OK gewesen.
Sicher. Wurde dort auch veröffentlicht. War auch Sinn des Fotos. ;-) So haben Die Grünen es auch überhaupt erst gefunden. :)

Und es dann unrechtmäßig weiterverwandt.

Nein. Steht irgendwo geschrieben, daß öffentliche Online-Archive anders zu behandeln sind als öffentliche Offline-Archive? Oder ist die Gleichbehandlung "nur nicht gesichert"? ;-)

Na, Du möchtest halt Recht behalten. Hiermit überreiche ich es Dir...

Das Bild einer Demo als solcher.

Ohne erkennbare Personen sicher kein Problem.

Viele Grüße
Mathias Bigge