Christian Seiler: Impressum: Anschrift trotz persönlicher Gefährdung Pflicht?

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Hallo,

Zum eigentlichen Problem kann ich ledier nichts beitragen. Zu den anderen Punkten:

Meines wissens ist der Vermerk über den Beschluß vom Hamburger Landgericht, den man auf vielen Webseiten findet, rechtsungültig. Stimmt das? Sollte man ihn trotzdem zur Sicherheit anbringen?

Nein, er ist kontraproduktiv; das Urteil besagt genau das Gegenteil von dem, was behauptet wird. Der Antragsgegner hatte damals einen Disclaimer eingebaut (und sich von Links distanziert), dann jedoch absichtlich bestimmte den Antragsteller beleidigende Links auf seine Webseite getan. Das Gericht hat dem Antragsteller Recht gegeben, weil es zum einen solche Distanzierungen für Unwirksam erklärt hat und zum anderen in dieser Distanzierung sogar Unrechtsbewußtsein erkannt hat, was sich auf den Antragsgegner noch nachteiliger auswirkte.

Zusammengefasst: Wer Links setzt, ist auch für diese Verantwortlich. Allerdings ist man nicht verpflichtet ständig zu kontrollieren, ob sich der Inhalt geändert hat (zumindest war die bisherige Rechtssprechung so) - sobald man jedoch Kenntnis von einer Rechtsverletzung hat, muss man den Link so bald wie zumutbar möglich entfernen, sonst wird man durch sein Nichtstun dafür verantwortlich.

Zur Gestaltung der Seite wurden Bilder verwendet, die anderen Seiten "entliehen" sind, jedoch so stark verändert, dass sie fast nichts mehr mit den ursprünglichen Grafiken gemein haben. Z. B. wurden von einer Abbildung nur die Konturen genommen (vermittels Filter), nachgezeichnet, verzerrt und als Teilstück in eine andere Grafik eingefügt. Ist das eine Urheberrechtsverletzung. Sollte man ein Verweis auf die ursprüngliche Grafik setzen?

Schwierige Frage. Grundsätzlich: Urheberrecht heißt, dass ein Künstler (Autor, Programmierer, etc.) bestimmen kann, was mit seinen Werken geschieht. Wenn der Künstler nicht will, dass seine Werke weiterverwendet werden, dann kann er das tun (in bestimmten Grenzen, die hier jedoch nicht von Bedeutung sind). Das heißt: Wenn Urheberrecht verletzt wurde, hilft auch ein Verweis nichts.

Es stellen sich hierbei 2 Fragen: 1) Ist es eventuell ein Bild, das man mehr oder weniger frei verwenden darf (viele Bilder in der Wikipedia bspw.) - dann ist das Bearbeiten erlaubt, je nach Wunsch des Künstlers muss man jedoch dann u.U. auf das ursprüngliche Bild verweisen (oder auch nicht). Wenn nichts dabei steht, ist davon auszugehen, dass mit dem Bild gar nichts gemacht werden darf. 2) Ist das Bild so stark verändert, dass man das Bild auch hätte so erstellen können ohne die Vorlage (d.h. die Vorlage ist absolut nicht mehr erkennbar), dann ist das eine eigenständige Schöpfung und somit wird das Urheberrecht des ursprünglichen Künstlers nicht tangiert. Allerdings: Ich wäre da _sehr_ vorsichtig, da ich nicht weiß, wie so etwas ausgelegt werden könnte.

Im Zweifel dürfte der gangbarste Weg sein, dem ursprünglichen Künstler (besser: Rechteinhaber, der Künstler muss ja nicht unbedingt die Verwertungsrechte an seinem Bild haben) eine Mail oder einen Brief zu schicken und um Erlaubnis zu bitten. Sofern diese Erlaubnis nicht erteilt wird, darf die bearbeitete Version nicht verwendet werden.

Wir wollen Berichte von unseren Aktivitiäten veröffentlichen, in denen auch Bilder vorkommen. Welche Bilder dürfen wir ins Netz setzen, für welche brauchen wir die Zustimmung der abgelichteten Personen? Wenn wir z. B. unseren Infostand fotografieren, dann können wir doch nicht vermeiden, dass im Hintergrund Menschen zu sehen sind. Oder wenn es sich um Demonstrationen oder Gegendemonstrationen handelt, dann können noch weniger auf Menschen verzichten.

Grundsätzlich: Wenn eine Person auf dem sog. »Lichtbild« eindeutig erkennbar ist, dann braucht man nach dem sog. Kunsturheberrechtsgesetz ihr Einverständnis. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Zum einen: Wenn sehr, sehr viele Menschen abgebildet werden und die Menschenmassen das eigentliche Motiv sind (und nicht die einzelnen Menschen), dann braucht man die Erlaubnis nicht. Ferner: Wenn in der Öffentlichkeit bestimmte Ereignisse dokumentiert werden, dann braucht man die Erlaubnis auch nicht immer (sobald die Privatsphäre einer Person betroffen ist, sieht das ganze wieder anders  aus) - ich würde in dem Punkt allerdings einen Anwalt fragen, wo da genau die Grenze ist (und mit diesem mögliche Szenarien durchsprechen, was für mögliche Bilder in welchen Situationen entstehen können).

Viele Grüße,
Christian