CurtB: Impressum: Anschrift trotz persönlicher Gefährdung Pflicht?

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Hi,

Derzeit enthält das Impressum den Namen der Organisation, die Email-Adresse und das Postfach. So fern ich weiß, sind diese Angaben nicht ausreichend. Gibt es womöglich eine Klausel im Gesetz, die es in unserem Fall doch gestattet?

vielleicht ist sowas interessant: http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=16596?

Gruß,
CurtB