anonym: Impressum: Anschrift trotz persönlicher Gefährdung Pflicht?

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Hallo Curt

Vielen Dank für den Link. Ich habe schon einige Anläufe nehmen müssen, um dieses Juristendeutsch zu entziffern. Über die wesentliche Passage stolpere ich aber immer noch:

"... wenn [...] der Zustellungsempfänger und dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet werden, dass von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen."

Was heist da nun? Heist das, dass die Arbeitsstelle (konkret Krankenhaus) im Urteil der Post mit dem Postfach in meinem Falle entspricht und der Name des Arztes dem Namen der pol. Org.? Oder heist es, dass das Postfach unter Umständen ausreichend ist, wenn ich zusätzlich zu dem Namen der pol. Org. (=Arbeitsstelle) den Namen der für die Inhalte verantwortlichen Person (=Arzt) angebe?

Bei der letzteren Variante entsteht aber ein neues Problem: Das Kollektiv, das sich um die Artikel kümmert, arbeitet so, dass jeder Autor das schreiben darf, was er will. Danach erfolgt eine Abstimmung, ob der Text auf die Seite gesetzt wir oder nicht, und bei Zustimmung wird der Text an die Person gegeben, die sich um den Technischen Teil kümmert (das bin ich) und ihn auch ins Netz stellt. So etwas wie einen Chefredakteur gibt es also nicht. Oder reicht es, wenn wir nur den Namen einer Kontaktperson angeben?

Mit freundlichen Grüßen