Hi,
es gibt im Familienrecht eben zu viele sozio-paedagogisch gepraegte Rechtsvertreter mit dem Hang zu unzeitgemaesser "Siebzigerjahre-Rechtsprechung".
... bei den Massen von BGH-Richtern.
ja, ein echtes Deja vu. Da sind die alten Linken auf einmal wieder da und wittern Terraingewinn. (Die Sache "1989" und die hohe Deutsche Steuerlast haben viele von denen ja recht mutlos werden lassen.)
Amuesant auch, dass ein eindeutiger Beweis vom Gericht aus rein formalen Gruenden nicht anerkannt wurde. Das scheint mir voellig neu zu sein in der Deutschen Rechtssprechung (nicht aber natuerlich in der anglo-amerikanischen).
Nein, neu ist das nicht.
Korrekt ist aber, dass nur bei vergleichsweise schweren Entstehungsfehlern
ein Beweis nicht zugelassen wird. ;-)
Nun, beim Gaefgen wars wohl nicht schwer genug, aber beim reinen Verteidigungstaeter (der soll ja durchschnittlich 150.000,-EUR zahlen pro Kind) Mann (ja, ich unterstelle mal Notwehr ;-) greifen andere Massstaebe.
BTW - auf was beziehst Du Dich mit Deiner Aussage? Quellen?
Gruss,
Ludger