Hi,
noch ein kleiner Nachtrag, gerdae gefunden in der Online-FAZ:
"Laut Urteil darf deshalb ein heimlicher Vaterschaftstest wegen seiner Rechtswidrigkeit auch nicht einmal als Grundlage eines Anfangsverdachts verwertet werden, der bislang Voraussetzung für eine gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft ist. Auch die Weigerung des Kindes oder seiner Mutter als gesetzliche Vertreterin, einem Gentest zuzustimmen, dürfe nicht als begründeter Anfangsverdacht gewertet werden."
Es soll also ganz praktisch darum gehen die Grundlage fuer den so genannten Anfangsverdacht zu entziehen mit der ein Mann ueberhaupt erst die Vaterschaft anfechten kann.
Macht der vermeintliche Vater also kuenftig einen Gen-Test, der seine Nicht-Vaterschaft belegt, dann kann er mit diesem Wissen nichts anfangen und soll es auch nicht. Macht er aber die Fresse auf, dann kommt das Strafgesetzbuch zur Wirkung.
Ja, so denkt sich der Justizminister die Sache.
Gruss,
Ludger