Tachchen!
die konsequenz aus deinen forderungen wäre also, dass auch die frau kein recht auf eine eindeutige feststellung der vaterschaft ohne das ausdrückliche einverständnis des mannes hat, wenn dieser behauptet, nicht der vater zu sein?
wenn der sagt: "du darfst dem kind, von dem du behauptest, dass ich sein vater sei, kein genmaterial "entwenden", um dein misstrauen gegenüber meiner aussage zu prüfen."
logischer weise gibt es ohne eindeutigen beweis auch kein anrecht auf ali und mente.
Was glaubst du denn wohl, wie die Frau an ihre Alimente kommt?
Durch heimliches Entwenden von Genmaterial erst des Mannes, dann des Kindes
und anschließenden heimlichen Test?
Das wäre selbstverständlich ebenso unrechtmäßig.
Genau darum geht man zu solchen Gelegenheiten vor Gericht und ordnet bei
Zweifeln einen _nicht heimlichen_ Vaterschaftstest _gerichtlich_ an.
(Wenn der Mann nicht ohnehin einverstanden ist, weil er sich gute Chancen
ausrechnet)
nach deiner Argumentation von oben, wäre es o.k., um sich vor Geschlechts-
krankheiten zu schützen, erst einmal die Tagebücher potenzieller Sex-
partnerInnen zu lesen.wer sagt denn was von "vorher"? wenn mich dann jemand angesteckt hat, darf ich auch nicht "heimlich" nachforschen, welche weiteren kontakte meiner sexualpartner evtl. auch angesteckt wurden?
Das kommt auf die Art deiner Nachforschugen an - s.o.
darf denn der vater bei abwesentheit der mutter sein kind zum arzt bringen und ihm bei verdacht auf bestimmte erkrankungen z.b. in dem moment "heimlich" etwas von seinem genmaterial (blut) entwenden lassen, ohne erst die mutter fragen zu müssen (die vielleicht erst 4 wochen später wieder nachhause kommt)?
Das sind mehrere Theman gleichzeitig:
1. Ob der Vater das Kind allein zu Arzt bringen darf hängt ab
a) vom Sorgerecht
b) von der Krankheit des Kindes
c) von der Erreichbarkeit der Mutter.
Für absolute Notfälle kennt das dt. Recht die "mutmaßliche Einwilligung",
allerdings sind daran sehr enge Bedingungen geknüpft.
2. Mit dem wie auch immer (recht- oder unrechtmäßig) erlangten Genmaterial
darf natürlich trotzdem kein heimlicher Test gemacht werden
mit der wahl deiner formulierungen stellst du diesen vorgang zu unrecht als dramatisch dar. es ist nicht notwendig, dem kind irgend etwas zu entnehmen /"entwenden". das kind ist von diesem vorgang weder seelisch, noch körperlich betroffen, weil es genügt, beim frisör ein paar ohnehin abgeschnittene haare einzusammeln.
Die Schwere des (Grundrechts-)Eingriffs hängt nur zum Teil von der Handlung
des Genmaterialgewinnens ab. Ebenso ist die Verwendung zu berücksichtigen.
Gruß
Die schwarze Piste