Hallo Mathias,
Dein Jugendamt
deswegen "ggf. Altersgrenzen?".
... wichtige Entscheidungen durch ausgebildete Fachkräfte an den Amtsgerichten ...
Wenn überhaupt mit einem wahrzunehemden Recht des Kindes argumentiert wird wie wohl beim
Persönlichkeitsrecht als Hinderungsgrund für einen Test sollte dem das berechtigte Interesse
des Kindes oder Nachfahren auf seine genetische Herkunft gegenübergestellt werden.
Ich würde es auch als sehr berechtigt ansehen als Nachfahre z.B. im jeweiligen Fall die
Todesursache der Eltern (automatisch) zu erfahren, der Tod als solcher wird ja bereits vom
Amtsgericht mitgeteilt.
Die womöglich unbefriedigene Situation wie überhaupt Rechte des (jungen) Kindes vernünftig
berücksichtigt werden können wenn nicht durch die Eltern kann ja nicht dazu führen diese
Rechte gar nicht weiter zu hinterfragen, Zensur mangels Vertrauen in Jugendamt oder vielleicht
auch "Psychiater" ist m.E. nicht hilfreich.
Grüsse
Cyx23