Tachchen!
soll heissen, die ver_heimlich_ung der mutterschaft gegenüber dem potentiellen vater soll ebenfalls unter strafe gestellt werden?
Nicht alles, wo "heimlich" drin vorkommt, soll strafbar werden. ;-)
das heist, wenn sich das herausstellt, verliert die mutter das sorgerecht an den angeblichen, ähhh, den tatsächlichen vater (wenn sie in dem fall so dumm wäre, den zu benennen)? und muss ausserdem das zu unrecht bezogene unterhaltsgeld an den falschen vater zurückzahlen und zukünftig dem richtigen vater den unterhalt überweisen?
oder von welchen, rein theoretischen verschlechterungen ihrer karten sprichst du?
In der Praxis gibt es quasi fast nur gemeinsames Sorgerecht oder das
alleinige Sorgerecht der Mutter. Es muss einiges zusammen kommen, damit
das alleinige Sorgerecht beim Vater landet.
Sowas hier könnte lediglich ein weiteres Argument sein, das allein wird
nicht genügen, das Sorgerecht dem Vater zuzusprechen.
unabhängig vom testergebnis wird sich durch eine solche frage das verhältnis der beiden immer verschlechtern, was negativ für das kind ist und ausserdem werden die ohnehin schon schlechten chancen auf umgang noch weiter verschlechtert. undzwar sowohl durch das gericht, als später nochmals durch die mutter.
Zumindest für das Gericht ist das wohl zu pauschal.
Da wird viel auf den Einzelfall ankommen und die Umstände der Scheidung.
männer lieben ihre kinder nicht so sehr?
"meinst du, die russen wollen krieg?"
Der Absatz ist mir zu hoch.
Gruß
Die schwarze Piste