Hi,
Der "andere Mensch" ist doch immerhin der Sohnemann oder das Toechterchen, wenn die Angaben stimmen.
Um so schlimmer möchte ich meinen!? *augenreib*
was ist denn da schlimm, wenn die Verwandtschaftsverhaeltnisse geklaert werden sollen?? Glaube bloss nicht, dass da den Kindern irgendwie geholfen wird, wenn der Vater unbekannt bleibt. Das Finanzielle, die rechtliche Lage und die Interessen der drei anderen Parteien (er, sie und der Staat) wurden ja von Thomas W. bereits treffend beschrieben.
Gruss,
Ludger