Hallo,
bei Deiner ganzen Argumentation uebersiehst Du eines: die ungleiche Ausgangslage bei der Information. Die Mutter kann sich *sehr* sicher sein, dass das ihr Kind ist (Fehler im Krankenhaus mal aussen vor gelassen). Der Vater hat diese Sicherheit nicht. Deiner Meinung nach muss der Vater jetzt also die Gerichte bemuehen, um die gleiche Informationslage wie die Mutter zu bekommen; das hoert sich nicht sehr in Ordnung an, oder?
Abgesehen davon unterstelle ich Frau Zypries, dass es hier nicht um Wohl und Wehe von irgendjemandem geht, sondern ums Geld. Stellt ein Vater nach einer Scheidung fest, dass das Kind nicht von ihm ist, ist er nicht unterhaltspflichtig. Dazu muss er Deiner Meinung nach aber die Gerichte bemuehen. Dass wiederum kann ihm im Sorgerechtsfall (so das Kind doch von ihm ist) negativ ausgelegt werden. Ist er aber nicht unterhaltspflichtig, kann er den *Erzeuger* des Kindes fuer bereits geleistete Zahlungen in Regress nehmen - er kann aber die Mutter nicht zwingen, diesen Namen zu nennen (u.U. kennt die Mutter ihn ja selber nicht), bleibt also auf den geleisteten Zahlungen sitzen. Fuer weitere Zahlungen muss dann der Staat aufkommen - ohne Test keine Zahlung vom Staat, und wieder Geld gespart.
Den bereits erwaehnten Spiegel-Artikel habe ich zufaellig (Wartezimmer) heute morgen gelesen. Er war alles andere als einseitig, zeigte aber sehr schoen, dass von der derzeitigen Situation einer immer profitiert: der Staat. Die Diskussion laeuft jetzt sehr auf Scheidungen hinaus, aber in den meisten Faellen geht es bei Vaterschaftstests nun mal um Scheidungen, von daher sind diese Bereiche nicht einfach zu entkoppeln.
Gruss
Thomas