Tachchen!
“Schnellverfahren” heisst nicht unsorgfaeltig.
Also ist das "Schnellverfahren" das ordentliche, sorfältige, bei dem alle
Aspekte zum Wohle des Kindes genügend beleuchtet werden und das
"Normalverfahren" das, bei dem viel unnötig rumgeredet wird, alle Beteiligten
sich monatelang an den Füßen spielen und anschließend entscheiden, was der
Richter im Schnellverfahren schon Monate vorher hätte sagen können?
Gruß
Die schwarze Piste