Hallo,
... das einzge, was mir spontan zu diesem Thema einfällt, wäre die sog.
"Vorwegentscheidung über die elterliche Sorge".
Diese ist aber für Streitfälle gänzlich ungeeignet, denn sie erfordert
eine einvernehmliche Lösung. Nur so kann das Gericht ihr Zustimmen.
Die "Schnellverfahren" in Cochem sind keine Schnellverfahren im eigentlichen Sinne. Der Richter dort macht auf beiden Seiten Dampf, dass die Eltern sich schnell einigen - mit den Anwaelten, Gutachtern, ... finden regelmaessige Treffen statt, um Konflikte fruehzeitig zu regeln. Dann gibt es wohl informelle Vereinbarungen, dass die Anwaelte ihre Mandanten nicht scharf machen, ...
Eine Zusammenfassung (ich finde das Interview mit dem Richter nicht mehr):
http://www.pappa.com/veranst/ZweiterFamkongress/ZweiterFamkongress.htm und nach "Cochem" suchen.
Gruss
Thomas