Sup!
Woraus liest du, dass ihn das wahrscheinlich völlig kalt läßt?
Ihn? Ich vermute fast, es muss sich um eine "sie" handeln.Und allein diese Vermutung führt dich zu der obigen Annahme? Deine Meinung über Frauen muss irgendwann einen ziemlichen Knacks bekommen haben.
Das muss gewesen sein, als ich mich mal im Emma-Forum rumgetrieben habe.
Man darf seinem Kind auch die Vorhaut abschneiden lassen, wenn man Lust hat, oder die Ohren anlegen und tausend andere, möglicherweise zweifelhaft nützliche und für das Kind schmerzvolle Dinge, die nicht unbedingt in seinem Interesse sein müssen.(...)?
Bei geteiltem Sorgerecht ist ein medizinischer Eingriff von beiden Elternteilen zu erlauben, zumindest hatte meine Schwester hier schon einige Probleme, da der Vater nicht immer kooperativ ist.
Bei geteiltem Sorgerecht. Standardmässig ist das Sorgerecht aber ungeteilt bei beiden Elternteilen. Und auch wenn der mutmassliche Vater das Sorgerecht nicht hätte: Sein Recht auf Prüfung der Behauptung, er sei der Vater, wöge für mich auch dann schwerer als das Persönlichkeitsrecht des möglicherweise nicht mit ihm verwandten Kindes.
Gruesse,
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