Tachchen!
Der mutmassliche Vater hat IMHO natürlich das Recht, genetische Untersuchungen "seines" Kindes durchführen zu lassen, und das Kind wird dadurch nicht beeinträchtigt, ebensowenig wie die Mutter. Jedenfalls nicht mehr, als wenn ein hochoffizieller, gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest gemacht würde; da dieser anscheinend zumutbar ist, muss es der "heimliche" Test doch wohl auch sein - oder wird der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Kindes durch die gerichtliche Anordnung objektiv weniger schlimm, oder die etwaige Belastung/Beeinträchtigung der Mutter durch die gerichtliche Anordnung weniger gross?
Aber selbstverständlich!
1. Nach dem angeordneten Test wissen alle Beteiligten gleich viel.
Ich weise noch einmal explizit darauf hin, dass auch Nichväter nicht
automatisch den Test anschließend öffentlich machen!
2. Das "Gewaltmonopol" für Grundrechtseingriffe bleibt beim Staat
(der sowas dann auch ordentlich begründen muss), so dass nicht jeder
mal eben nach eigenem Gutdünken in die Rechte anderer eingreift.
Gruß
Die schwarze Piste