Tachchen!
Hi,
Die Erfahrung lehrt im Gegenteil, dass mittlerweile, da einige Babyklappen geduldet werden,
heisst das, dass keine strafrechtliche Verfolgung der Muetter stattfindet?
Fällt dir ein guter Straftatbestand ein? So spontan?
Zwar gäbe es so 1-2 Lächerlichkeiten, die wird die Mutter in ihrer
Notlage aber gerne in Kauf nehmen und der Richter würde sie milde
bestrafen
1. wegen der Verfassung, in der die Mutter sich regelmäßig befand.
2. weil er insgeheim auch froh ist, dass sie das Kind nicht getötet hat,
wie andere das bisweilen in solchen Situationen tun.
Gruß
Die schwarze Piste