hi,
Doch die Abschnitt-Überwachung ist gegeben - allerdings nur für Züge, nicht für betriebsfremde Gegenstände auf der Strecke. Und dazu zählte dummerweise auch der Werkstattwagen.
Wenn schon der Werkstattwagen, von dem zu erwarten ist, dass er sich zeitweise auf der Strecke befindet, betriebsfremd sein soll ... dann besteht das "Sicherheitskonzept" wohl nur aus "was nicht sein darf, kann auch nicht sein".
Dazu zählt wohl alles, was nicht auch ein Transrapid ist (inwieweit diese Überwachung dann noch sinnvoll ist - na ja, besser als nichts).
Auf Grund des die Bewegung erzeugenden Magnetfeldes können nie zwei Transrapid auf einem Gleis aufeinander zurasen. (Ob einer stehengeblieben sein könnte, und ein anderer dann auffährt, weiß ich nicht.)
Dass ein anderer Transrapid im Weg steht, ist also eines der unwahrscheinlichsten Ereignisse - andere, wahrscheinlichere hätten also im Sicherheitskonzept wesentlich mehr Beachtung finden müssen.
gruß,
wahsaga
/voodoo.css:
#GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }