LX: Angeordnete Übernachtung rechtens?

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Hallo, Michael!

Du bist durch Deinen Arbeitsvertrag nicht dazu verpflichtet, diese Überstunden, die ganz eindeutig nicht zu Deiner Kernarbeit gehören, auch unbezahlt wahrzunehmen; Dein Arbeitsvertrag enthält nach Deiner Aussage keine allgemeine Regelung, so dass primär die gesetzlichen Standards greifen: Überstunden sind vom Arbeitnehmer zu erfassen und vom Arbeitgeber zu bezahlen. Dein Chef hat nur in seltenen Ausnahmefällen, die aber üblicherweise einen Bereitschaftsdienst betreffen das Recht, eine Übernachtung anzuordnen.

In diesen Fällen ist die rechtliche Seite aber nur ein Fallback, der gesunde Menschenverstand gibt ein paar andere Regeln vor, etwa "explizit ist besser als implizit" und "lieber vorher klären als nachher streiten". Mein Rat wäre also, mit Deinem Chef eine Einzelregelung über zusätzliche Arbeitszeit zu treffen.

Das hat den Vorteil, dass beide Seiten einerseits vollständig informiert sind, keine unschöne Präzedenz geschaffen wird (das nächste Mal klappt es nämlich immer genauso, egal wie es gelaufen ist) und Du möglicherweise einen kleinen Bonus für Deinen zusätzlichen Einsatz für Deinen Chef bei diesem aushandeln kannst.

Gruß, LX

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RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.