Der Martin: Angeordnete Übernachtung rechtens?

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Hallo,

Kann er schon - wenn er entsprechenden Freizeitausgleich zulässt, so dass die genannten durchschnittlichen 8 Stunden (gerechnet auf 6 Monate bzw. 24 Wochen) nicht überschritten werden.

ich lese aus ArbZG §3 auch ganz klar, dass das nicht zulässig ist. Maximal 10 Stunden am Tag, Pausen natürlich nicht mitgrechnet, Punkt.

Soweit ich mich entsinne müssen dem Arbeitnehmer zwischen Arbeitsende und dem folgenden Arbeitsbeginn außerdem mindestens 10 Stunden Ruhezeit gelassen werden, was bei 8 Uhr Beginn am nächsten Tag ebenfalls nicht gegeben ist.

Oh. Das war mir auch noch nicht bekannt. Anyway, für die Bummelwehr scheint das wohl nicht zu gelten. Ich musste während meines Grundwehrdienstes zweimal während einer Übung meinen Biorhythmus (den Bierrhythmus sowieso) vom üblichen Tagesablauf abkoppeln. Da galt nämlich vier Tage lang: Acht Stunden auf'm Bock, acht Stunden pennen, dann das Ganze wieder von vorn. Gegessen und gesch... wurde "irgendwie" zwischendurch.

das entspräche IMHO einer Arbeitsphase von 25 Stunden, sofern nicht besondere Umstände (beispielsweise Sicherheit) erfordern, dass der Arbeitnehmer seine Pause in den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu verbringen hat.

Sowas nennt sich "Bereitschaft", und schon lange protestieren z.B. Klinik- und Pflegepersonal, teils auch Polizei und Feuerwehren, dass Bereitschaft nicht voll als Arbeitszeit angerechnet und vergütet wird. Die Räumlichkeiten muss der Arbeitgeber übrigens nicht unbedingt zur Verfügung stellen; denkbar ist auch, dass ein Mitarbeiter sich während der Bereitschaft zuhause aufhält und telefonisch jederzeit erreichbar ist. Typisches Beispiel: Hausmeister.

So long,
 Martin

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Soso, der Klügere gibt nach.
Aber warum sollen sich immer nur die Dummen durchsetzen?  .oO(?)
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