Hallo,
Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich für eine Tagung von 14 bis 23 Uhr anwesend bin (wahrs. muss ich an dem selben Tag schon morgens um 9 uhr anfangen zu arbeiten, wären daher schonmal wesentlich mehr als die gesetzlich erlaubten 10 Stunden...)
und *das* ist meiner Meinung nach der eigentliche Knackpunkt! Nach meinem Verständnis des ArbZG kann Cheffe das nicht anordnen (siehe <http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__3.htmlArbZG §3>, das lässt meiner Ansicht nach keinen Raum für Interpretationen).
Anschließend folgt eine Übernachtung und um 8 Uhr morgens gehts weiter bis 15 Uhr.
Wie sieht die rechtliche Situation aus? Ich übernachte ungern woanders, habe Familie und Kind zu Hause und bin gerne spätestens um 19 uhr zu Hause (Kernarbeitszeit laut Vertrag ist 9-18 Uhr, Regelungen für Übernachtungen gibts keine).
Eine Übernachtung auswärts ist auch nicht das, was ich mir erträume. Aber das ist wohl von Zeit zu Zeit zumutbar, vor allem wenn der Zeitbedarf für Heim- und wieder Hinfahrt keine angemessenen Zeit für die Nachtruhe mehr übrig lässt.
Ciao,
Martin
Wie kann es sein, dass ich von 100 Gramm Schokolade zwei Kilo zunehme?
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