Hi,
Die Frau, um die es ging (sie ist jetzt hingerichtet _worden_), hatte einen IQ »an der Schwelle zur geistigen Behinderung«.
Ein IQ von 70 ist IIRC der „Grenzwert“ - und sie kam nach einem Test/Gutachten auf 72, nach anderen aber auch auf Werte knapp darunter.
Das wirft zwei Fragen auf - zum einen, ob eine Justiz, die so einen Grenzwert festsetzt, „feilschen“ sollte;
und zum anderen, ob dieser Grenzwert überhaupt sinnvoll ist bzw. sein kann.
Solche Menschen sollten in einer Anstalt aufbewahrt werden, ihre Hinrichtung ist eher Euthanasie gleichzusetzen.
Grundprinzip der juristischen „Bestrafung“ ist (bzw. sollte sein), dass der Bestrafte den Grund seiner Bestrafung auch erkennen kann.
Jemanden lebenslang wegzusperren, wenn dieser den Grund dafür gar nicht erkennen kann, wäre auch nicht human.
Ich hoffe hiermit eine Diskussion mit vielen guten Argumenten loszutreten.
Und warum beteiligst Du Dich dann nicht mehr daran? Wo bleiben Deine Argumente zum von den anderen bisher Gesagtem?
Gute Frage ...
MfG ChrisB
RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?