Grüße,
Nein. Das halte ich für so allgemeingültig, dass ich das nicht begründen muss, wenn ich einen Diskussionspartner habe, dessen intellektuelles Vermögen über das eines haushaltsüblichen Toasters hinausgeht.
was keine Argumentation ist -
Was ist denn deine Argumentation *dagegen*, dass das nicht allgemeingültig wäre?
in der allgemeinen frage ob die allgemeinheit die gefährlichen mitglieder töten darf, um die es heir geht, hast du angefangen menschenrechte zu bringen, was ok wäre wenn du sie begründet hättest, dann hast du aber zu "fehlurteilen" gewechselt, die nicht das thema sind - es geht erstmal ob überhaupt, sollte es nämlich von vornherein nicht vertretbar sien, spielt zuverlässigketi keine rollen, andernfalsl kann die methode besprochen werden.
deswegen war deine argumentation keine - du hast etwas angesprochen, was "übernechster schritt" ist.
was allgemeingültigkeit der menschenrechte angeht - die wurde nie so recht begründet. nie.
du kannst einem mensch recht auf leben zusprechen, solange es keine kollision gibt - aber wie ich oben meinte - sobald sien leben tod für andere bedeutet, warum sollen diese anderen sich drum scheren?
die wollen genauso leben wie er, also haben mindestens beide gleich recht. könen wir ab hier weiter macehn?
evtl antwort BITTE auf urposting, die antworten sind mit bei dieser threadtiefe auf ca 10 buchstaben pro zeile eingeengend was scheiße zu lesen ist.
MFG
bleicher