Moin,
Das käme im Ernstfall auf die Auslegung des im Gesetz verwendeten Begriffs "technisch wirksam" an. Wie kann etwas wirksam sein, das ich nicht einmal bemerke? ;-)
nocheinmal: Um eine DVD _abzuspielen_, muss ihr Inhalt entschlüsselt werden, das ist richtig und legal. Zum Abspielen hat man als Käufer ja die Nutzungslizenz. Die entschlüsselte Information _abzuspeichern_ und damit eine nicht-verschlüsselte Kopie zu erhalten, ist eine aktive Umgehung des Kopierschutzes und damit nicht legal!
es ist eine Umgehung des Kopierschutzes und damit illegal, einverstanden - aber nicht "aktiv", wie du es formulierst, und unter Umständen nicht einmal bewusst.
Denn wenn eine gegebene Softwarelösung so transparent im Hintergrund arbeitet, dass ich als Nutzer eine kopiergeschützte DVD nicht einmal als solche erkenne, wähne ich mich sogar im Streitfall doch auf einer guten Position - zumal ich ja aus der Erfahrung weiß, dass sich ein paar DVDs mit diesem Verfahren eben *nicht* kopieren lassen (z.B. WALL-E, DA Vinci Code, Dinner For One, Independence Day oder T4: Salvation).
Ich könnte also sogar den Ahnungslosen spielen und vermuten, dass die wenigen, bei denen mein Versuch scheitert, kopiergeschützt sind und die anderen nicht.
Warum man nun beim Kauf von DVD-Rohlingen diese GEMA-Abgabe im Kaufpreis mit bezahlen soll, ...
... ist fraglich, zumal das Ziel der Kopie (bei mir) in den meisten Fällen eben nicht ein anderer DVD-Rohling ist: Ich kopiere ja nicht um der Vervielfältigung willen, sondern um das Material komfortabler handhaben zu können. Und so landet eine DVD-Kopie bei mir in aller Regel auf einer Festplatte, seltener auch mal auf einem USB-Stick zum Mitnehmen. Ich sehe keine Veranlassung, ein empfindliches und in der Handhabung umständliches Medium wie eine DVD wieder auf eine DVD zu kopieren.
Davon abgesehen: Wenn ein DVD-Rohling nicht mal 25 Cent kostet (z.B. eine 25er-Spindel für rund 6 Euro beim roten Elektrodiscounter), ist es mir auch egal, wenn 17.4 Cent davon abgezwackt werden. Mich wurmt nur die Tatsache, dass es ausgerechnet an die Gauner von der GEMA geht.
Es gelten die universalen Gesetze:
* Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
* Wo kein Kläger, da kein Richter.
Und das elfte Gebot:
* Du sollst dich nicht erwischen lassen.
So long,
Martin
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Schon gewusst, dass Aftershave trotz des Namens eigentlich eher fürs Gesicht gedacht ist?
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