Lieber Martin,
Das käme im Ernstfall auf die Auslegung des im Gesetz verwendeten Begriffs "technisch wirksam" an. Wie kann etwas wirksam sein, das ich nicht einmal bemerke? ;-)
nocheinmal: Um eine DVD _abzuspielen_, muss ihr Inhalt entschlüsselt werden, das ist richtig und legal. Zum Abspielen hat man als Käufer ja die Nutzungslizenz. Die entschlüsselte Information _abzuspeichern_ und damit eine nicht-verschlüsselte Kopie zu erhalten, ist eine aktive Umgehung des Kopierschutzes und damit nicht legal! Wie diese Kopie zustandegekommen ist, spielt dabei keine Rolle. Die verwendete libdvdcss2 ist selbst nicht illegal, da sie das Abspielen verschlüsselter DVDs ermöglicht. Erst wenn man sie zum _Abspeichern_ der entschlüsselten Daten benutzt, verwendet man sie nicht mehr legal.
Warum man nun beim Kauf von DVD-Rohlingen diese GEMA-Abgabe im Kaufpreis mit bezahlen soll, wenn man das damit quasi legalisierte Kopieren dann doch nicht tun darf (man vergleiche das Überspielen von CD auf MC), und welche Berechtigung diese Abgabe für die GEMA dann noch hat, steht auf einem völlig anderen Blatt. Das ist die fantastische Welt des Lobbyismus.
Es gelten die universalen Gesetze:
* Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
* Wo kein Kläger, da kein Richter.
Liebe Grüße,
Felix Riesterer.
ie:% br:> fl:| va:) ls:[ fo:) rl:| n4:? de:> ss:| ch:? js:) mo:} zu:)